Die Betriebsleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen der Satzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Die Vertretung erfolgt durch den Ersten Betriebsleiter oder - bei dessen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung - durch den weiteren Betriebsleiter oder - falls dieser auch verhindert ist - durch einen vom Magistrat besonders hierfür bestimmten Stellvertreter.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Sonstige(r) gesetzliche(r) Vertreter(in) BGB
Stephan Heckeroth
Rotenburg a. d. Fulda
Sonstige(r) gesetzliche(r) Vertreter(in) BGB
Hartmut Rössing
Ludwigsau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Eigenbetrieb der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.05.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 3
Führung der Einrichtungen zur Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und der Wärme- und Stromgewinnung der Stadt Rotenburg a.d.Fulda. Versorgung im Stadtgebiet mit Trink- und Betriebswasser, Sicherstellung der Abwasserbeseitigung, die Gewinnung von thermischer und elektrischer Energien und die Verwaltung und Unterstützung des technischen Bauwesens der Stadt mit dazugehöriger Vermietung von Geschäftsräumen.
Fall 4
Satzung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a.d.Fulda vom 11.11.2004 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a.d. Fulda vom 04.10.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a.d.Fulda vom 14.12.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand) beschlossen.
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