Handelsregister · HRA 22140
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Rodgau · Amtsgericht Offenbach am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtwerke Rodgau b) Rodgau c) Die Einrichtung zur Wasserversorgung der Stadt - mit Ausnahme des Stadtteiles Nieder- Roden - und die städtische Buslinie werden als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Die Straßenbeleuchtungsanlage wird als Auftragsangelegenheit im Rahmen des städtischen Satzungsrechtes betrieben. Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme des Stadtteiles Nieder-Roden - mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient dem innerstädtischen Verkehr. Der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst auch die Abwasserbeseitigung. | a) Die Vertretung erfolgt durch den Betriebsleiter/die Betriebsleiterin oder - bei dessen/deren rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung - durch einen/eine vom Magistrag besonders hierfür bestimmte/n Stellvertreter/Stellvertreterin. b) Stellvertreter: Engelmann, Edmund, Groß-Umstadt, *XX.XX.XXXX Betriebsleiter: Vogt, Oliver Wolfgang, Bad König, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Rodgau Satzung vom 24.09.1993 | a) 16.01.2003 Turan b) Tag der ersten Eintragung: 27.07.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | c) Sicherstellung der Versorgung der Stadt - mit Ausnahme des Stadtteiles Nieder-Roden - mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke, Betrieb der städtischen Buslinie sowie der regionale ÖPNV und Wahrnehmung der städtischen Interessen zum ÖPNV, die Abwasserbeseitigung, die Straßenbeleuchtung als Auftragsangelegenheit der Stadt und die Aufgaben des städtischen Bauhofes | a) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom 08.12.2003 hat die Änderung der Eigenbetriebssatzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen. | a) 14.04.2004 Eckert b) Anmeldung Blatt 36-39 Sonderband | ||
| 3 | b) Nicht mehr Stellvertreter: Engelmann, Edmund, Groß-Umstadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreter: Wiegand, Helmut Walter, Rodgau, *XX.XX.XXXX | a) 02.03.2005 Jung b) Anmeldung Blatt 40 f. Sonderband | |||
| 4 | c) Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme des Stadtteiles Nieder-Roden - mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient dem innerstädtischen Verkehr. Die Wahrnehmung der städtischen Interessen im ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau des regionalen ÖPNV. Die Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau einschließlich der Sammler und der Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die Eigenbedarfsdeckung der Stadt. Die Friedhöfe erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) und der Abfall-Satzung als öffentliche Einreichung. Die Abfallentsorgung der Stadt umfasst das Einsammeln der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen. Die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) setzt den erforderlichen Neu- und Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im Zusammenwirken mit Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Bewirtschaftung der S- Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes. | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Vogt, Oliver Wolfgang, Bad König, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiter: Lindauer, Dieter, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom 05.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen. | a) 06.12.2012 Ding b) Fall 5 | |
| 5 | c) Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme des Stadtteils Nieder-Roden - mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient dem innerstädtischen Verkehr. Die Wahrnehmung der städtischen Interessen im ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau des regionalen ÖPNV. Die Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau einschließlich der Sammler und der Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die Eigenbedarfdeckung der Stadt. Die Friedhöfe erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) und der Abfall-Satzung als öffentliche Einrichtung. Die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) setzt den erforderlichen Neu- und Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im Zusammenwirken mit Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Bewirtschaftung der S- Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes. Der Eigenbetrieb kann sich hierzu auch an rechtlich selbständigen wirtschaftlichen Unternehmen, an Zweckverbänden oder sonstigen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen beteiligen. | a) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom 09.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen. | a) 26.02.2014 Schreiner b) Fall 6 | ||
| 6 | c) (1) Die Einrichtung zur Wasserversorgung der Stadt- mit Ausnahme des Stadteiles Nieder- Roden-, die städtische Buslinie sowie der regionale ÖPNV-, die Abwasserbeseitigung, der städtische Bauhof, die städtischen Friedhöfe, die Abfallwirtschaft, und die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) einschließlich des Betriebes der Straßenbeleuchtung und der Bewirtschaftung der S-Bahn-Anlagen sowie die Beteiligung an wirtschaftilchen Unternehmen oder Gesellschaften der Energievrsorgung sind zu einem Eigenbetrieb zusammengeschlossen und werden nach dem Eigenbetriebsgesetzt und den Besetimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme des Stadtteils Nieder-Roden - mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient dem innerstädtischen Verkehr. Die Wahrnehmung der städtischen Interessen im ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau des regionalen ÖPNV. Die Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau einschließlich der Sammler und der Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die Eigenbedarfdeckung der Stadt. Die Friedhöfe erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) und der Abfall-Satzung als öffentliche Einrichtung. Die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) setzt den erforderlichen Neu- und Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im Zusammenwirken mit Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Bewirtschaftung der S- Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes. Der Eigenbetrieb kann sich hierzu auch an rechtlich selbständigen wirtschaftlichen Unternehmen, an Zweckverbänden oder sonstigen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen beteiligen. | a) 12.03.2014 Schreiner b) Fall 8 in Ergänzung der Eintragung vom 26.02.2014 von Amts wegen nachgetragen. | |||
| 7 | c) (1) Die Einrichtung zur Wasserversorgung der Stadt - mit Ausnahme des Stadtteiles Nieder- Roden -, die städtische Buslinie sowie der regionale ÖPNV -, die Abwasserbeseitigung, der städtische Bauhof, die städtischen Friedhöfe, die Abfallwirtschaft und die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) einschließlich des Betriebes der Straßenbeleuchtung und der Bewirtschaftung der S-Bahn-Anlagen sowie die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen oder Gesellschaften der Energieversorgung sind zu einem Eigenbetrieb zusammengeschlossen und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme des Stadtteils Nieder-Roden - mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient dem innerstädtischen Verkehr. Die Wahrnehmung der städtischen Interessen im ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau des regionalen ÖPNV. Die Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau einschließlich der Sammler und der Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die Eigenbedarfdeckung der Stadt. Die Friedhöfe erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) und der Abfall-Satzung als öffentliche Einrichtung. Die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) setzt den erforderlichen Neu- und Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im Zusammenwirken mit Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Bewirtschaftung der S- Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes. Der Eigenbetrieb kann sich hierzu auch an rechtlich selbständigen wirtschaftlichen Unternehmen, an Zweckverbänden oder sonstigen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen beteiligen. | a) 02.04.2014 Schreiner b) Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 12.03.2014 berichtigt | |||
| 8 | c) (1) -die Wasserversorgung - die Abwasserbeseitigung - der öffentliche Personennahverkehr - die Erbringung kommunaler Dienste (Bauhof) - das Friedhofs- und Bestattungswesen - die Abfallwirtschaft - der Neubau, die Erneuerung sowie die Instandhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) einschließlich der S-Bahn-Anlagen, der Betrieb der Straßenbeleuchtung und Verkehrssignalanlagen, die Erschließung von Dienstleistungen in diesen Bereichen - die Energieversorgung, insbesondere der Betrieb von Blockheizkraftwerken und Fotovoltaikanlagen zur Erzeugung für den Eigenbedarf und Einspeisung von Strom und Wärme - sowie die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen oder Gesellschaften der Energieversorgung (2) Zweck des Eigenbetriebews ist es, die Versorgung mit Frischwasser sowie Wasser für öffentliche Zwecke für das Stadtgebiet sicherzustellen. Im Rahmen der Abwasserbeseitigung übernimmt der Eigenbetrieb das gesamte Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau, einschließlich der Sammler und der Kläranlage. Die Stadtwerke Rodgau organisieren den öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt und nehmen die städtischen Interessen wahr. Die kommunalen Dienste übernehmen die Eigenbedarfsdeckung der Stadt an Bauhofleistungen. Die Stadtwerke gewährleisten durch die Wahrnehmung der Friedhofsaufgaben die städtischen Pflichtaufgabe des Bestattungswesens. Die Aufgabenwahrnehmung der Abfallwirtschaft erstreckt sich von der Abfallsammlung bis zur Beseitigung bzw. Verwertung. Im Rahmen der Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen werden insbesondere Neubaugebiete durch die Stadtwerke als Erschließungsträger (Vertragspartner) erschlossen, Straßen und sonstige Bauwerke wie Brücken etc., von den Stadtwerken geplant, gebaut, saniert, instandgehalten sowie Straßenbeleuchtungsanlagen errichtet, instandgehalten, erneuert und betrieben. Energie und Wärme werden zum Eigenverbrauch in Blockheizkraftwerken oder Photovoltaikanlangen erzeugt. Diesbezüglich soll auch die Möglichkeit der Einspeisung bestehen. Der Eigenbetrieb kann sich an rechtlich selbstständig wirtschaftliche Unternehmen, an Zweckverbänden oder sonstigen privatrechtlichen oder öffentlichrechtlichen Zusammenschlüssen beteiligen. | b) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom 13.10.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen | a) 02.01.2015 Falter b) Fall 10 | ||
| 9 | b) Bestellt als Betriebsleiter: Ebel-Waldmann, Markus W., *XX.XX.XXXX Nicht mehr Betriebsleiter: Lindauer, Dieter, Mainz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertreter: Wiegand, Helmut Walter, Rodgau, *XX.XX.XXXX | a) 28.08.2018 Schreiner b) Fall 11 | |||
| 10 | a) Die Eigenbetrieb hat zwei Betriebsleiter Die Vertretung erfolgt durch zwei Betriebsleiter gemeinsam. b) Bestellt als Betriebsleiter: Lambert, Stefan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom 29.10.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Betriebsleitung), 5 Abs. 2 (Vertretung), 6 Abs. 3 und 4 (Allgemeine Aufgaben der Betriebsleitung), 8 Abs. 3 Nr. 10 (Aufgaben der Betriebskommission) und 10 Abs. 2 Nr. 14 (Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung) beschlossen. | a) 25.07.2019 Schreiner b) Fall 12 | ||
| 11 | b) Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 7, 63110 Rodgau | a) 24.03.2020 Hrivula b) Fall 13 | |||
| 12 | a) Die Leitung des Eigenbetriebs erfolgt durch eine Betriebsleiterin oder einen Betriebsleiter Der Betriebsleiter vertritt die Gesellschaft allein. b) Nicht mehr Betriebsleiter: Lambert, Stefan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom 22.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs), § 3 (Stammkapital), § 4 (Betriebsleitung), § 5 (Vertretung des Eigenbetriebs), § 8 (Aufgaben der Betriebskommission), § 10 (Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung), § 11 (Personalangelegenheiten) und § 14 (Rechenschaft) beschlossen. | a) 04.09.2023 Schreiner b) Fall 14 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.