Versorgung des Stadtgebietes mit Strom, Wasser, Wärme, Abwasserbeseitigung, Betrieb des städtischen Freibades, sowie Verlegung von Telekommunikationsleitungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Werkleiter vertritt die Stadt Plattling in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Sonstige(r) Vertreter(in)
Stefan Kopp
Plattling
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Eigenbetrieb der Stadt Plattling
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.03.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung
Die Satzung vom 27.12.1996 wurde durch Stadtratssitzung vom 10.12.2001 und 18.06.2002 geändert. Neue Betriebssatzung vom 12.12.2001 und 1.Satzung zur Änderung der Betriebssatzung vom 19.06.2002
Die Satzung vom 12.12.2001 wurde durch Stadtratssitzung vom 05.07.2010 bezüglich der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Die Werkleitung), 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses) und 6 (Zuständigkeit des Stadtrates) geändert. Neue Betriebssatzung vom 12.12.2001 und 2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Plattling "Stadtwerke Plattling" vom 06.07.2010.
Durch Stadtratssitzung vom 11.05.2020 wurde die Satzung neu gefasst.
Durch Stadtratssitzung vom 09.05.2022 wurde § 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses) geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.