Erzeugung und Verteilung sowie der Vertrieb von Energie und Wasser sowie alle Dienstleistungen, die einer sicheren, wirtschaftlichen und umweltschonenden Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Energie und Wasser dienen oder diese Ziele fördern und unterstützen (Versorgungssparten). Bau und Betrieb von Bädern und Parkierungsanlagen (versorgungsfremde Sparten). Weitere Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge i. S. d. Gemeindeordnung sowie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse i. S. d. Art. 106 Abs. 2 AEUV; über die Zuordnung dieser Aufgaben zu den Sparten fassen die Gesellschafter der Gesellschaft einen einstimmigen Beschluss.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hans Heinrich Sigel
Weilheim an der Teck
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.06.1972 zuletzt geändert am 23.07.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 9 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats) und § 16 ( Gewinnverwendung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 4 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 9 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats), § 11 (Einberufung des Aufsichtsrats), § 12 (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung), § 13 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 14 (Geheimhaltungspflicht), § 15 (Gesellschafterversammlung), § 16 (Gewinnverwendung), § 17 (Jahresabschluss), § 18 (Wirtschaftsplan), § 19 (Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz) und § 21 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Nach § 19 wurde eingefügt § 20 (Vergaberechtliche Regelungen) und § 21 (Gesamtabschluss). Die Nummerierung der Paragrafen 20-23 wurde angepasst.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.06.2006.
Tag der ersten Eintragung: 22.09.1972
Sonderband Blatt 341-357
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