Alle mit dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung von öffentlichen Bade- und anderen Freizeiteinrichtungen, der Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme sowie der Lieferung und der Verteilung von Wärme zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist insbesondere auch berechtigt, Grundstücke, gleich welcher Art, zu erwerben, zu bebauen und zu vermieten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Fleischmann
Neunburg vorm Wald
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2004.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'Bädergesellschaft Neunburg v. Wald GmbH', und Sitz, bisher Regensburg, Amtsgericht Regensburg HRB 9594 ) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 475.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR zum Zweck der Durchführung der Ausgliederung sowie die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2005 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Geschäftsführung und Vertretung).
Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2011 hat die Änderung des § 2 Abs.1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages wie folgt beschlossen: In § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) wurde ein neuer Absatz 3 eingefügt, der bisherige Absatz 3 wurde zu Absatz 4. In § 13 (Buchführung, Jahresabschluß, Lagebericht, Prüfung) wurde Abs. 3 Satz 4 neu gefasst.
Freitext
Beschluss Bl. 9 SB; neue Satzung Bl. 10 SB;
Beschlüsse Bl. 17 SB; neue Satzung Bl. 18 SB; Vertrag Bl. 16 SB;
Beschlüsse Bl. 22,23 SB; Vertrag Bl. 21 SB;
Beschluss Bl. 25 SB; neue Satzung Bl. 26 SB;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag (Ausgliederung zur Aufnahme) mit der Stadt Neunburg vorm Wald, Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in 92431 Neunburg vorm Wald als übertragender Gebietskörperschaft vom 05.07.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2005 und Beschluss des Stadtrates der übertragenden Gebietskörperschaft vom 03.02.2005 unter Fortbestand des übertragenden kommunalen Eigenbetriebs "Stadtwerke Neunburg vorm Wald" der Stadt Neunburg vorm Wald Teile desssen Vermögens übernommen. .
Unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft ist ein Teil des Vermögens der Gesellschaft als übertragender Gesellschaft im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag mit der Firma "Stadtwerke Neunburg vorm Wald Strom GmbH" in Neunburg vorm Wald als übernehmender Gesellschaft (Amtsgericht Amberg, HRB 3684) vom 05.07.2005 sowie der Gesellschafterbeschlüsse vom selben Tag auf die Firma Stadtwerke Neunburg vorm Wald Strom GmbH übertragen worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.