Handelsregister · HRA 18058

Chronologischer Auszug

Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben KU · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben
KU

b)
Neumarkt i.d.OPf.

c)
Dem Kommunalunternehmen wurden nach
Art. 89 Abs. 2 5. 1 GO folgende Aufgaben
übertragen:
a) die Erhebung von Schmutzwassergebühren
der Stadt Neumarkt i.d.OPf.,
b) die Einrichtung und der Betrieb von
Parkhäusern im Gebiet der Stadt Neumarkt
i.d.OPf.,
c) die Einrichtung und der Betrieb des
öffentlichen Personennahverkehrs,
d) die Errichtung und der Betrieb von
Freizeitanlagen im Gebiet der Stadt Neumarkt
i.d.OPf.
Darüber hinaus ist das Halten und Verwalten
von Beteiligungen Aufgabe des
Kommunalunternehmens, insbesondere von
Beteiligungen, deren
Unternehmensgegenstand die Erzeugung, den
Bezug, die Lieferung und die Verteilung von
Energie, Fernwärme und Wasser, den
technischen Betrieb von
Telekommunikationsnetzen und einrichtungen und das Erbringen von
Telekommunikationsdienstleistungen
umfasst; Beteiligungen mit den
Unternehmensgegenständen Erzeugung,
Bezug, Lieferung und Verteilung von Wasser
und technischer Betrieb von
Telekommunikationsnetzen und einrichtungen sind nur zulässig, soweit die
Tätigkeit dieser Beteiligungen auf das Gebiet
der Stadt Neumarkt i.d.OPf. beschränkt ist.
Hierzu gehört auch die Einrichtung und
Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben,
die die Aufgaben des
Kommunalunternehmens fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient. Dabei ist
sicherzustellen, dass die für eine Beteiligung
der Stadt geltenden Vorschriften
entsprechend angewandt werden und die
Haftung des Kommunalunternehmens auf
einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
Das Kommunalunternehmen kann die in Abs.
1 bezeichneten Aufgaben unter den
Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 2 GO auch
für andere Gemeinden wahrnehmen.
a)
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied; dieses ist
einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand hat die Befugnis, im Namen des
Kommunalunternehmens mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

b)
Bestellt:
Vorstand:
Kinzkofer, Dominique, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts.

b)
Entstanden durch Umwandlung des Eigenbetriebes der
Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. mit dem Sitz in Neumarkt i.d.OPf.
(Amtsgericht Nürnberg HRA 12234) im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge nach Art. 89 GO.
a)
15.11.2017
Christl
2Einzelprokura:
Stemmer, Peter, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX
a)
16.01.2019
Meckl
3Prokura erloschen:
Stemmer, Peter, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX

Einzelprokura:
Braun, Christian, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX
a)
04.01.2022
Meckl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.