Handelsregister · HRA 18058
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben KU · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Freizeit & Leben KU b) Neumarkt i.d.OPf. c) Dem Kommunalunternehmen wurden nach Art. 89 Abs. 2 5. 1 GO folgende Aufgaben übertragen: a) die Erhebung von Schmutzwassergebühren der Stadt Neumarkt i.d.OPf., b) die Einrichtung und der Betrieb von Parkhäusern im Gebiet der Stadt Neumarkt i.d.OPf., c) die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, d) die Errichtung und der Betrieb von Freizeitanlagen im Gebiet der Stadt Neumarkt i.d.OPf. Darüber hinaus ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen Aufgabe des Kommunalunternehmens, insbesondere von Beteiligungen, deren Unternehmensgegenstand die Erzeugung, den Bezug, die Lieferung und die Verteilung von Energie, Fernwärme und Wasser, den technischen Betrieb von Telekommunikationsnetzen und einrichtungen und das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen umfasst; Beteiligungen mit den Unternehmensgegenständen Erzeugung, Bezug, Lieferung und Verteilung von Wasser und technischer Betrieb von Telekommunikationsnetzen und einrichtungen sind nur zulässig, soweit die Tätigkeit dieser Beteiligungen auf das Gebiet der Stadt Neumarkt i.d.OPf. beschränkt ist. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die für eine Beteiligung der Stadt geltenden Vorschriften entsprechend angewandt werden und die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben unter den Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 2 GO auch für andere Gemeinden wahrnehmen. | a) Der Vorstand besteht aus einem Mitglied; dieses ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand hat die Befugnis, im Namen des Kommunalunternehmens mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. b) Bestellt: Vorstand: Kinzkofer, Dominique, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts. b) Entstanden durch Umwandlung des Eigenbetriebes der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. mit dem Sitz in Neumarkt i.d.OPf. (Amtsgericht Nürnberg HRA 12234) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach Art. 89 GO. | a) 15.11.2017 Christl | |
| 2 | Einzelprokura: Stemmer, Peter, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX | a) 16.01.2019 Meckl | |||
| 3 | Prokura erloschen: Stemmer, Peter, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX Einzelprokura: Braun, Christian, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX | a) 04.01.2022 Meckl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.