Handelsregister · HRA 102780

Chronologischer Auszug

Stadtwerke Neuburg a.d. Donau · Amtsgericht Ingolstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtwerke Neuburg a.d. Donau

b)
Neuburg a.d. Donau

c)
Versorgung des Stadtgebiets mit elektrischem
Strom, Wasser und Gas, soweit nicht
vertragliche Regelungen mit anderen
Versorgungsunternehmen oder
Mitgliedschaften bei Zweckverbänden
bestehen; die Einrichtung und der Betrieb
öffentlicher Bäder sowie die Einrichtung und
der Betrieb von Anlagen, die der
Wärmeversorgung dienen und der Betrieb von
Verkehrsbetrieben. Hierzu gehört im Rahmen
der Gesetze auch die Einrichtung und
Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben,
die die Aufgabe der Stadtwerke fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke
kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen
der Gesetze an anderen Unternehmen
beteiligen.
a)
Jedes Mitglied der Werkleitung vertritt einzeln.

b)
Werkleiter:
Hill, Hans-Jürgen, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX
Stv. Werkleiter:
Heiß, Jakob, Neuburg a.d. Donau, *XX.XX.XXXX
a)
Kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Neuburg a.d. Donau gem.
Art. 88 Abs. 1 BayGO
Satzung vom 13.03.2000
a)
12.10.2004
Knabl

b)
Tag der ersten
Eintragung: 12.07.2001.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes des AG
Neuburg HRA 2780
getreten.

Satzung Bl. 24/31 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Stv. Werkleiter:
Heiß, Jakob, Neuburg a.d. Donau, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Stv. Werkleiter:
Bichler, Andreas, Waidhofen, *XX.XX.XXXX
a)
14.08.2007
Götz
3c)
Gegenstand geändert, nun:
1. Erzeugung, Verteilung und Vertrieb von
Strom und Gas sowie die Versorgung mit
Wasser, der Bau, die Einrichtung und der
Betrieb öffentlicher Bäder sowie der Bau, die
Einrichtung und der Betrieb von Anlagen, die
der Wärmeversorgung dienen und der Bau, die
Einrichtung und der Betrieb von
Verkehrsanlagen und Verkehrsbetrieben.
Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch
die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgabe der
Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit
ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der
Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt
(Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an
anderen Unternehmen beteiligen.
2. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit
den Aufgaben nach Absatz 1 zuständig für die
Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den
jeweils gültigen kommunalabgabenrechtlichen
Vorschriften, einschließlich des Erlasses von
Bescheiden, und den diesen entsprechenden
privatrechtlichen Entgelten im Bereich des
Gebiets der Stadt Neuburg sowie auch für
andere Gemeinden, wenn die Stadt Neuburg
hier Aufgaben nach Absatz 1 vertraglich
übernommen hat. Sie sind auch zuständig für
alle weiteren Maßnahmen im Vollzug. Im
Einzelfall können die Stadtwerke im
Einvernehmen mit der Stadt Neuburg die
übertragenen Aufgaben zur Bearbeitung an
diese zurück übertragen.
3. Die Stadtwerke nehmen die in Absatz 1
bezeichneten Aufgaben auch für andere
Gemeinden und Zweckverbände wahr, wenn
die Stadt diese Aufgaben übernommen und
den Stadtwerken übertragen hat.
b)
Bestellt:
Werkleiter:
Prof. Kuttenreich, Andreas, Neuburg a.d. Donau,
*XX.XX.XXXX
a)
Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 20.02.2001
die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 25.02.2003
die Änderung der §§ 1 (Eigenbetrieb, Name, Stammkapital), 5
(Zuständigkeit des Werkausschusses) und 6 (Zuständigkeit des
Stadtrates) beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 03.02.2009
die Neufassung der Satzung beschlossen. Hierbei wurde § 2
(Gegenstand des Unternehmens) geändert.
Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 27.07.2010
die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 28.09.2010
die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 07.05.2013
die Änderung des § 4 (Werkleitung) beschlossen.
a)
04.02.2014
Götz
4b)
Zur Eintragung lfd. Nummer 3: Personendaten
(Vorname) von Amts wegen berichtigt:
Werkleiter:
Prof. Kuttenreich, Richard, Neuburg a.d. Donau,
*XX.XX.XXXX
a)
06.02.2014
Götz
5c)
Gegenstand geändert, nun:
1. Erzeugung, Verteilung und Vertrieb von
Strom und Gas sowie die Versorgung mit
Wasser. Weitere Aufgaben sind der Bau, die
Einrichtung und der Betrieb öffentlichen Bäder,
der Wärmeversorgung, der Verkehrsanlagen
und der Verkehrsbetriebe sowie die Schaffung
von Telekommunikationsinfrastruktur. Hierzu
gehört im Rahmen der Gesetze auch die
Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgabe der Stadtwerke
fördern und wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen. Zur Förderung der
Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt
(Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an
anderen Unternehmen beteiligen.
2. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit
den Aufgaben nach Absatz 1 zuständig für die
Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den
jeweils gültigen kommunalabgabenrechtlichen
Vorschriften, einschließlich des Erlasses von
Bescheiden, und den diesen entsprechenden
privatrechtlichen Entgelten im Bereich des
Gebiets der Stadt Neuburg sowie auch für
andere Gemeinden, wenn die Stadt Neuburg
hier Aufgaben nach Absatz 1 vertraglich
übernommen hat. Sie sind auch zuständig für
alle weiteren Maßnahmen im Vollzug. Im
Einzelfall können die Stadtwerke im
Einvernehmen mit der Stadt Neuburg die
übertragenen Aufgaben zur Bearbeitung an
diese zurück übertragen.
3. Die Stadtwerke nehmen die in Absatz 1
bezeichneten Aufgaben auch für andere
Gemeinden und Zweckverbände wahr, wenn
die Stadt diese Aufgaben übernommen und
den Stadtwerken übertragen hat.
a)
Geändert, nun:
Die Werkleitung besteht aus einem
einzelvertretungsberechtigten Werkleiter.
Die Vertretungsbefugnis der Werkleitung beschränkt
sich gem. Art. 88 Abs. 3 Satz 1 und 2, 38 Abs. 1 GO
auf die laufenden Geschäfte. Im übrigen vertritt der
Oberbürgermeister.

b)
Ausgeschieden:
Werkleiter:
Hill, Hans-Jürgen, Kösching, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Stv. Werkleiter:
Bichler, Andreas, Waidhofen, *XX.XX.XXXX
a)
Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 09.12.2014
die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4
(Werkleitung), 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses) und 6
(Zuständigkeit des Stadtrates) der Satzung beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 27.01.2015
die Neufassung der Satzung beschlossen. Hierbei wurde u.a. die
Vertretungsregelung geändert.
a)
04.05.2015
Götz
6a)
Geändert, nun:
Die Werkleitung besteht aus einem technischen und
einem kaufmännischen Werkleiter sowie deren
Stellvertretern, die jeweils einzelvertretungsberechtigt
sind.
Die Vertretungsbefugnis der Werkleitung beschränkt
sich gem. Art. 88 Abs. 3 Satz 1 und 2, 38 Abs. 1 GO
auf die laufenden Geschäfte. Im übrigen vertritt der
Oberbürgermeister.

b)
Ausgeschieden:
Werkleiter:
Prof. Kuttenreich, Richard, Neuburg a.d. Donau,
*XX.XX.XXXX
Bestellt:
Werkleiter:
Reng, Ernst, Neuburg a.d.Donau, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Werkleiter:
Frank, Florian, Donauwörth, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Stellvertretender Werkleiter:
Beringer, Lothar, Tagmersheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Stellvertretender Werkleiter:
Bichler, Andreas, Waidhofen, *XX.XX.XXXX
a)
Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d.Donau hat am 16.05.2023 die
Änderung des § 4 (Die Werkleitung) der Satzung beschlossen.
a)
03.08.2023
Vock
7b)
Personendaten (Name) berichtigt:
Stellvertretender Werkleiter:
Behringer, Lothar, Tagmersheim, *XX.XX.XXXX
a)
04.08.2023
Vock

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.