Handelsregister · HRA 102780
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Neuburg a.d. Donau · Amtsgericht Ingolstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Stadtwerke Neuburg a.d. Donau b) Neuburg a.d. Donau c) Versorgung des Stadtgebiets mit elektrischem Strom, Wasser und Gas, soweit nicht vertragliche Regelungen mit anderen Versorgungsunternehmen oder Mitgliedschaften bei Zweckverbänden bestehen; die Einrichtung und der Betrieb öffentlicher Bäder sowie die Einrichtung und der Betrieb von Anlagen, die der Wärmeversorgung dienen und der Betrieb von Verkehrsbetrieben. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgabe der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. | a) Jedes Mitglied der Werkleitung vertritt einzeln. b) Werkleiter: Hill, Hans-Jürgen, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX Stv. Werkleiter: Heiß, Jakob, Neuburg a.d. Donau, *XX.XX.XXXX | a) Kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Neuburg a.d. Donau gem. Art. 88 Abs. 1 BayGO Satzung vom 13.03.2000 | a) 12.10.2004 Knabl b) Tag der ersten Eintragung: 12.07.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes des AG Neuburg HRA 2780 getreten. Satzung Bl. 24/31 SB; | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Stv. Werkleiter: Heiß, Jakob, Neuburg a.d. Donau, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stv. Werkleiter: Bichler, Andreas, Waidhofen, *XX.XX.XXXX | a) 14.08.2007 Götz | |||
| 3 | c) Gegenstand geändert, nun: 1. Erzeugung, Verteilung und Vertrieb von Strom und Gas sowie die Versorgung mit Wasser, der Bau, die Einrichtung und der Betrieb öffentlicher Bäder sowie der Bau, die Einrichtung und der Betrieb von Anlagen, die der Wärmeversorgung dienen und der Bau, die Einrichtung und der Betrieb von Verkehrsanlagen und Verkehrsbetrieben. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgabe der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. 2. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Absatz 1 zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den jeweils gültigen kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften, einschließlich des Erlasses von Bescheiden, und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten im Bereich des Gebiets der Stadt Neuburg sowie auch für andere Gemeinden, wenn die Stadt Neuburg hier Aufgaben nach Absatz 1 vertraglich übernommen hat. Sie sind auch zuständig für alle weiteren Maßnahmen im Vollzug. Im Einzelfall können die Stadtwerke im Einvernehmen mit der Stadt Neuburg die übertragenen Aufgaben zur Bearbeitung an diese zurück übertragen. 3. Die Stadtwerke nehmen die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden und Zweckverbände wahr, wenn die Stadt diese Aufgaben übernommen und den Stadtwerken übertragen hat. | b) Bestellt: Werkleiter: Prof. Kuttenreich, Andreas, Neuburg a.d. Donau, *XX.XX.XXXX | a) Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 20.02.2001 die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 25.02.2003 die Änderung der §§ 1 (Eigenbetrieb, Name, Stammkapital), 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses) und 6 (Zuständigkeit des Stadtrates) beschlossen. Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 03.02.2009 die Neufassung der Satzung beschlossen. Hierbei wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 27.07.2010 die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 28.09.2010 die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 07.05.2013 die Änderung des § 4 (Werkleitung) beschlossen. | a) 04.02.2014 Götz | |
| 4 | b) Zur Eintragung lfd. Nummer 3: Personendaten (Vorname) von Amts wegen berichtigt: Werkleiter: Prof. Kuttenreich, Richard, Neuburg a.d. Donau, *XX.XX.XXXX | a) 06.02.2014 Götz | |||
| 5 | c) Gegenstand geändert, nun: 1. Erzeugung, Verteilung und Vertrieb von Strom und Gas sowie die Versorgung mit Wasser. Weitere Aufgaben sind der Bau, die Einrichtung und der Betrieb öffentlichen Bäder, der Wärmeversorgung, der Verkehrsanlagen und der Verkehrsbetriebe sowie die Schaffung von Telekommunikationsinfrastruktur. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgabe der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. 2. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Absatz 1 zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den jeweils gültigen kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften, einschließlich des Erlasses von Bescheiden, und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten im Bereich des Gebiets der Stadt Neuburg sowie auch für andere Gemeinden, wenn die Stadt Neuburg hier Aufgaben nach Absatz 1 vertraglich übernommen hat. Sie sind auch zuständig für alle weiteren Maßnahmen im Vollzug. Im Einzelfall können die Stadtwerke im Einvernehmen mit der Stadt Neuburg die übertragenen Aufgaben zur Bearbeitung an diese zurück übertragen. 3. Die Stadtwerke nehmen die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden und Zweckverbände wahr, wenn die Stadt diese Aufgaben übernommen und den Stadtwerken übertragen hat. | a) Geändert, nun: Die Werkleitung besteht aus einem einzelvertretungsberechtigten Werkleiter. Die Vertretungsbefugnis der Werkleitung beschränkt sich gem. Art. 88 Abs. 3 Satz 1 und 2, 38 Abs. 1 GO auf die laufenden Geschäfte. Im übrigen vertritt der Oberbürgermeister. b) Ausgeschieden: Werkleiter: Hill, Hans-Jürgen, Kösching, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Stv. Werkleiter: Bichler, Andreas, Waidhofen, *XX.XX.XXXX | a) Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 09.12.2014 die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Werkleitung), 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses) und 6 (Zuständigkeit des Stadtrates) der Satzung beschlossen. Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d. Donau hat am 27.01.2015 die Neufassung der Satzung beschlossen. Hierbei wurde u.a. die Vertretungsregelung geändert. | a) 04.05.2015 Götz | |
| 6 | a) Geändert, nun: Die Werkleitung besteht aus einem technischen und einem kaufmännischen Werkleiter sowie deren Stellvertretern, die jeweils einzelvertretungsberechtigt sind. Die Vertretungsbefugnis der Werkleitung beschränkt sich gem. Art. 88 Abs. 3 Satz 1 und 2, 38 Abs. 1 GO auf die laufenden Geschäfte. Im übrigen vertritt der Oberbürgermeister. b) Ausgeschieden: Werkleiter: Prof. Kuttenreich, Richard, Neuburg a.d. Donau, *XX.XX.XXXX Bestellt: Werkleiter: Reng, Ernst, Neuburg a.d.Donau, *XX.XX.XXXX Bestellt: Werkleiter: Frank, Florian, Donauwörth, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stellvertretender Werkleiter: Beringer, Lothar, Tagmersheim, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stellvertretender Werkleiter: Bichler, Andreas, Waidhofen, *XX.XX.XXXX | a) Der Stadtrat der Stadt Neuburg a.d.Donau hat am 16.05.2023 die Änderung des § 4 (Die Werkleitung) der Satzung beschlossen. | a) 03.08.2023 Vock | ||
| 7 | b) Personendaten (Name) berichtigt: Stellvertretender Werkleiter: Behringer, Lothar, Tagmersheim, *XX.XX.XXXX | a) 04.08.2023 Vock |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.