Handelsregister · HRA 121163 früher Amtsgericht Meppen
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Meppen · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtwerke Meppen Wasser/Parken b) Meppen c) Versorgung der Bevölkerung mit Wasser und der Bau sowie der Betrieb von Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen. | a) Der Vorstand besteht aus dem Werksleiter und dem Bürgermeister. Der Werksleiter ist berechtigt, den Eigenbetrieb im Umfang der Befugnisse zur Führung der laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs, unter anderem wiederkehrende Geschäfte bis zu einer Wertgrenze im Einzelfall in Höhe von 50.000,00 EUR, zu vertreten. Im übrigen vertritt der Bürgermeister den Eigenbetrieb. Im Rahmen ihrer Vertretungsbefugnisse sind der Werksleiter und der Bürgermeister einzelvertretungsberechtigt. b) Vorstand: Jansen, Heinz, Bürgermeister, Meppen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Wessels, Mechthild, Werksleiterin, Meppen, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Meppen. Die Satzung ist errichtet am 21.03.2002 | a) 28.08.2006 Schröder b) Satzung Blatt 3-6 Sonderband Tag der ersten Eintragung: 28.10.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 4016 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 28.08.2006. | |
| 2 | a) Stadtwerke Meppen c) Die Abwasserbeseitigung und die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser sowie der Bau und der Betrieb von Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, und zudem die Erbringung von Leistungen zur Sicherstellung der städtischen Einrichtungen und Infrastruktur. | a) Der Eigenbetrieb wird durch eine Betriebsleiterin oder durch einen Betriebsleiter vertreten. Diese/dieser ist stets einzelvertretungsbefugt. Außerdem vertritt die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Meppen den Eigenbetrieb stets einzeln. b) Nicht mehr Vorstand: Jansen, Heinz, Bürgermeister, Meppen, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand und als Hauptverwaltungsbeamter: Bohling, Jan Erik, Bremen, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Betriebsleiterin: Wessels, Mechthild, Werksleiterin, Meppen, *XX.XX.XXXX Hauptverwaltungsbeamter: Knurbein, Helmut, Meppen, *XX.XX.XXXX | a) Der Rat der Stadt Meppen hat am 13.10.2011 die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens, des Unternehmensgegenstandes und die Änderung der Vertretungsregelung in den §§ 1, 2 und 6 beschlossen. Der Rat der Stadt Meppen hat am 15.02.2018 die Änderung der Satzung in § 3 (Zusammensetzung und Zuständigkeiten der Betriebsleitung), § 4 (Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Verfahren des Betriebsausschusses) und § 9 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 10.02.2020 Buß-Jörgensen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.