Stadtwerke Menden Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Menden
Geschäftsanschrift
Am Papenbusch 8-10, 58708 Menden
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 4838
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Letzte Eintragung
17.10.2023
Abrufstand
02.02.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme, Entsorgung sowie Betrieb der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Menden, Wahrnehmung weiterer Aufgaben zur Stärkung der örtlichen Infrastruktur, insbesondere im Bereich Mobilität und Digitalisierung, die ihm von der Stadt Menden übertragen werden
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Alexander Nickel
Menden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Matthias Lürbke
Menden
Prokurist(in)
Vera Panke
Hamm
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Matthias Becker
Unna
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.06.1987 zuletzt geändert am 16.07.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), §§ 8 und 10 (Aufsichtsrat), §§ 11 und 12 (Gesellschafterversammlung), § 13 (Wirtschaftsführung), § 14 (Jahresabschluss) und § 15 (Bekanntmachungen) sowie die Einfügung des neuen § 18 (Landesgleichstellungsgesetz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2012 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmensgegenstand) und § 14 (Jahresabschluss) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 8, 9 und 10 (Aufsichtsrat) sowie in § 16 (Teilunwirksamkeit des Gesellschaftsvertrages) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 8 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats), § 9 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Formwechsel
Durch Umwandlungserklärung vom 24.06.1987 ist der Eigenbetrieb der Stadt Menden "Stadtwerke Menden" in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt worden.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2011 Teile des Vermögens der Energie Aktiengesellschaft Iserlohn-Menden mit Sitz in Menden (Amtsgericht Arnsberg HRB 4971) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.12.2011 wirksam geworden.
Insolvenz
Die Gesellschaft ist durch Übertragung des Vermögens als Ganzes der GfFE-Menden Gesellschaft für Freizeit- und Energieeinrichtungen mbH (unter Auflösung ohne Abwicklung) mit dieser Gesellschaft verschmolzen gemäß § 2 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 2 UmwG. Dem notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag vom 16.07.2001 haben die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Menden GmbH und die Gesellschafterversammlung der GfFE-Menden Gesellschaft für Freizeit- und Energieeinrichtungen mbH durch Beschluss vom 16.07.2001 bzw. 21.06.2001 in notariell beurkundeter Form zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.06.1987 Tag der letzten Eintragung: 14.08.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 485 Amtsgericht Menden getreten. Freigegeben am 26.02.2003.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung hat am 11.03.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 23.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 11.759.713,27 um EUR 36,73 auf EUR 11.759.750,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Unternehmensgegenstand) und § 4 (Stammkapital) zu ändern.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.