Handelsregister · HRA 1899 PL

Chronologischer Auszug

Stadtwerke Lütjenburg - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtwerke Lütjenburg

b)
Lütjenburg

c)
Wasserversorgung
b)
Vorstand:
1.
Lorenz, Silke, Bürgermeisterin,
*XX.XX.XXXX, Werksleiter, Lütjenburg
a)
Kommunaler Eigenbetrieb nach § 33 HGB
a)
13.06.2005
Kroog
b)
Tag der ersten Eintragung
29.06.2000

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2c)
(1) Das Klärwerk und die Oberflächenentwässerung sowie das Wasserwerk sind ein Eigenbetrieb der
Stadt Lütjenburg.
(2) Aufgabe des Klärwerkes und
der Oberflächenentwässerung ist
das Sammeln, der
Transport, die Behandlung und
unschädliche Ableitung des Abwassers (Schmutzund Niederschlagswasser (Oberflächenwasser)).
Dazu gehören die Herstellung, der
Aus- und Umbau der Abwasseranlagen
einschließlich der Zentralkläranlage, die laufende Verwaltung und
Planung sowie die
Unterhaltung bzw. der Betrieb der
Einrichtungen zum Abwassertransport und zur
Abwasserreinigung. Aufgabe des
Wasserwerkes ist die Förderung,
Aufbereitung und
Transport von Trinkwasser. Dazu
gehören die Herstellung, der Ausund Umbau der
Wasserversorgungsanlagen einschließlich des Wasserwerkes, die
laufende
Verwaltung und Planung sowie
die Unterhaltung bzw. Betrieb der
Einrichtungen zum
Wassertransport und zur Wasseraufbereitung.
(3) Die Stadt kann den Eigenbetrieb auch mit der Betriebsführung
anderer, insbesondere technischer
Betriebe der Stadt, nach Maßgabe
der Eigenbetriebsverordnung und
dieser Satzung beauftragen.
(4) Der Eigenbetrieb kann alle seine Betriebszweck fördernden Geschäfte betreiben. Die Stadt kann
Beteiligungen an anderen Unternehmen dem Eigenbetrieb angliedern.
a)
Der Eigenbetrieb wird durch den
Werkleiter allein vertreten.

b)
Nicht mehr Vorstand:

1. Lorenz, Silke
Werkleiter:

2.
Ocker, Ludwig Lothar, *XX.XX.XXXX,
Lütjenburg
a)
Satzung vom 01.01.2004 mit Änderung vom
21.12.2004.
Die Satzung ist durch Beschluss der Stadtvertretung
vom 29.10.2003 mit Wirkung zum 01.01.2004 neu gefasst; im Rahmen der Neufassung ist § 1 (Gegenstand)
geändert worden. Diese Satzung ist durch Beschluss
der Stadtvertretung vom 21.12.2004 in § 9 (Vertretung)
geändert worden.
a)
17.12.2009
Fritsche
3a)
Stadtwerke Lütjenburg - Anstalt
des öffentlichen Rechts der Stadt
Lütjenburg

c)
(1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist:
a) die Abwasserbeseitigung nach
§ 31 Landeswassergesetz in der
Stadt Lütjenburg;
b) die Abwasserbeseitigung nach
§ 31 Landeswassergesetz im Gebiet anderer Gemeinden und Gemeindeteile, soweit die Stadt Lütjenburg im Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Satzung Aufgabenträgerin war oder soweit dem
Kommunalunternehmen die Aufgabe übertragen wird;
c) die Wasserversorgung in der
Stadt Lütjenburg;
d) die Wasserversorgung im Gebiet anderer Gemeinden und Gemeindeteile, soweit die Stadt Lütjenburg im Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Satzung Aufgabenträgerin war oder soweit dem
Kommunalunternehmen die Aufgabe übertragen wird.

Zur Erledigung der vorgenannten
Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen Dritter bedienen.
Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der
Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften,
Unternehmensgemeinschaften und
die Errichtung, Betriebsführung
und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben
des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen einschließlich
des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen.

Zur Förderung seiner Aufgaben
kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen
beteiligen, soweit dies dem eigenen Anstaltszweck dient. Die §
101 und 102 GO gelten für das
Kommunalunternehmen entsprechend.

(2) Das Kommunalunternehmen
kann die in Abs. 1 bezeichneten
Aufgaben auch für andere Gemeinden und sonstige juristische
Personen des öffentlichen Rechts
wahrnehmen, auch im Wege der
Aufgabenerledigung, ohne selbst
Träger der Aufgabe zu werden.
Die Übertragung der Aufgaben
nach Abs. 1 a) und b) ist bis zum
31.12.2030 befristet.
Die Stadtvertretung kann die
Übertragung der Aufgaben nach
Abs. 1 a) und b) jederzeit widerrufen. In diesen Fällen erfolgt die
Rückabwicklung bis zum 31 .12.
des auf den Widerruf folgenden
Kalenderjahres. Die Weiterübertragung der Aufgaben nach Absatz 1 a) und b) auf Dritte ist nicht
zulässig.
a)
Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Anstalt allein.

b)
Nicht mehr Werkleiter:

2. Ocker, Ludwig Lothar

Vorstandsmitglied:
3.
Göttsch, Jörn, *XX.XX.XXXX, Lütjenburg

Vorstandsmitglied:

4.
Schulz, Dennis, *XX.XX.XXXX, Kiel
a)
Anstalt öffentlichen Rechts

Durch Beschluss vom 05.11.2009 wurde der kommunale Eigenbetrieb nach § 106 a der Gemeindeordnung
für Schleswig-Holstein durch Neufassung der Satzung
zum 01.01.2010 mit Änderungen vom 11.05.2010 und
05.10.2010 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt.
a)
04.11.2010
Fritsche
4b)
Vorstandsmitglied:
5.
Willhöft, Markus, *XX.XX.XXXX, Lütjenburg

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Göttsch, Jörn
a)
17.10.2023
Beyer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.