Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär-GmbH) an der Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und denjenigen Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als Komplementärin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführer sind für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG, dessen etwaige zukünftige Änderungen und Neufassungen sowie für Rechtsgeschäfte mit der Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Ursel Wolfram
Lohmar
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Sonja Kreikemeyer
Siegburg
Geschäftsführer(in)
Yves Matuschek
Köln
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital), in § 8 (Gesellschafterversammlung), in § 9 (Aufgaben und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), in § 11 (Jahresabschluss und Lagebericht) sowie in § 12 (Verfügung über Geschäftsanteile mit Gleichlauf mit Kommanditbeteiligungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.