Handelsregister · HRA 4026
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Lichtenfels · Amtsgericht Coburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtwerke Lichtenfels b) Lichtenfels c) Versorgung des Stadtgebietes mit Gas und Wasser, die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, sowie die Errichtung und der Betrieb von Parkhäusern, ferner die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. | a) Die Werkleitung vertritt den Eigenbetrieb in den Angelegenheiten der laufenden Geschäfte gemäß § 4 der Satzung alleine. Im übrigen vertritt der Bürgermeister. b) Werkleitung: Weiß, Dietmar, Kemmern, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Lichtenfels Satzung vom 17.07.1995 | a) 06.04.2004 Burkhart b) Tag der ersten Eintragung: 17.01.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 SB; | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Jahnstraße 16, 96215 Lichtenfels c) Gegenstand geändert, nun: Versorgung des Stadtgebiets mit Gas und Wasser, die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Einrichtung und der Betrieb von Parkhäusern, sowie die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen zur Versorgung des Stadtgebebiets mit alternativen Energieträgern. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. | a) Die Hauptversammlung vom 09.02.2009 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Gegenstand). | a) 08.05.2009 Forkel | ||
| 3 | c) Gegenstand geändert, nun: Versorgung des Stadtgebiets mit Gas und Wasser, die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Einrichtung und der Betrieb von Parkhäusern, sowie die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen zur Versorgung des Stadtgebiets mit alternativen Energieträgern. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Abs. 1 und im Bereich der Abwasserentsorgung zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften mit Ausnahme von Beiträgen - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und lnvestitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug. | a) Durch Beschluss des Stadtrats vom 13.09.2010 wurde die Satzung für den Eigenbetrieb neu gefasst. Dabei wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) ergänzt. | a) 02.12.2010 Forkel | ||
| 4 | c) Gegenstand geändert, nun: Aufgabe der Stadtwerke ist die Versorgung des Stadtgebiets mit Gas, Wasser, Fernwärme und Strom, die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Einrichtung und der Betrieb von Parkhäusern, sowie die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen zur Versorgung des Stadtgebiets mit alternativen Energieträgern. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann die Stadt im Rahmen der Gesetze andere Unternehmen gründen bzw. sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden und Netzbetreiber wahrnehmen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Abs. 1 und im Bereich der Abwasserentsorgung zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften mit Ausnahme von Beiträgen - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Gebühren, Kostenerstaftungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und lnvestitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug. | a) Durch Beschluss des Stadtrats vom 10.11.2014 wurde die Satzung für den Eigenbetrieb neu gefasst. Dabei wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) ergänzt bzw. geändert. | a) 29.09.2016 Bock | ||
| 5 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Eichenweg 15, 96215 Lichtenfels | a) 20.12.2018 Berger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.