Handelsregister · HRA 4026

Chronologischer Auszug

Stadtwerke Lichtenfels · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtwerke Lichtenfels

b)
Lichtenfels

c)
Versorgung des Stadtgebietes mit Gas und
Wasser, die Einrichtung und der Betrieb des
öffentlichen Personennahverkehrs, sowie die
Errichtung und der Betrieb von Parkhäusern,
ferner die Einrichtung und Unterhaltung von
Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben
der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit
ihnen zusammenhängen.
a)
Die Werkleitung vertritt den Eigenbetrieb in den
Angelegenheiten der laufenden Geschäfte gemäß § 4
der Satzung alleine. Im übrigen vertritt der
Bürgermeister.

b)
Werkleitung:
Weiß, Dietmar, Kemmern, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt Lichtenfels
Satzung vom 17.07.1995
a)
06.04.2004
Burkhart

b)
Tag der ersten
Eintragung: 17.01.2003.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 6 SB;
2b)
Geschäftsanschrift:
Jahnstraße 16, 96215 Lichtenfels

c)
Gegenstand geändert, nun:
Versorgung des Stadtgebiets mit Gas und
Wasser, die Einrichtung und der Betrieb des
öffentlichen Personennahverkehrs, die
Einrichtung und der Betrieb von Parkhäusern,
sowie die Gründung von und die Beteiligung
an Unternehmen zur Versorgung des
Stadtgebebiets mit alternativen
Energieträgern.
Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch
die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der
Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit
ihnen zusammenhängen.
a)
Die Hauptversammlung vom 09.02.2009 hat die Satzung neu
gefasst.
Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Gegenstand).
a)
08.05.2009
Forkel
3c)
Gegenstand geändert, nun:
Versorgung des Stadtgebiets mit Gas und
Wasser, die Einrichtung und der Betrieb des
öffentlichen Personennahverkehrs, die
Einrichtung und der Betrieb von Parkhäusern,
sowie die Gründung von und die Beteiligung
an Unternehmen zur Versorgung des
Stadtgebiets mit alternativen Energieträgern.
Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch
die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der
Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit
ihnen zusammenhängen.

Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit
den Aufgaben nach Abs. 1 und im Bereich der
Abwasserentsorgung zuständig für die
Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den
kommunalabgaberechtlichen Vorschriften mit
Ausnahme von Beiträgen - einschließlich des
Erlasses von Bescheiden - (z.B. Gebühren,
Kostenerstattungen) und den diesen
entsprechenden privatrechtlichen Entgelten
(z.B. Baukosten- und
lnvestitionskostenzuschüsse, Anschluss- und
Leistungsentgelte), sowie für die
Durchführung aller weiteren Maßnahmen im
Vollzug.
a)
Durch Beschluss des Stadtrats vom 13.09.2010 wurde die
Satzung für den Eigenbetrieb neu gefasst.
Dabei wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) ergänzt.
a)
02.12.2010
Forkel
4c)
Gegenstand geändert, nun:
Aufgabe der Stadtwerke ist die Versorgung
des Stadtgebiets mit Gas, Wasser, Fernwärme
und Strom, die Einrichtung und der Betrieb des
öffentlichen Personennahverkehrs, die
Einrichtung und der Betrieb von Parkhäusern,
sowie die Gründung von und die Beteiligung
an Unternehmen zur Versorgung des
Stadtgebiets mit alternativen Energieträgern.
Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch
die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der
Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit
ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der
Aufgaben der Stadtwerke kann die Stadt im
Rahmen der Gesetze andere Unternehmen
gründen bzw. sich an anderen Unternehmen
beteiligen.
Die Stadtwerke können im Rahmen der
Gesetze die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben
auch für andere Gemeinden und Netzbetreiber
wahrnehmen.
Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit
den Aufgaben nach Abs. 1 und im Bereich der
Abwasserentsorgung zuständig für die
Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den
kommunalabgaberechtlichen Vorschriften mit
Ausnahme von Beiträgen - einschließlich des
Erlasses von Bescheiden - (z.B. Gebühren,
Kostenerstaftungen) und den diesen
entsprechenden privatrechtlichen Entgelten
(z.B. Baukosten- und
lnvestitionskostenzuschüsse, Anschluss- und
Leistungsentgelte), sowie für die
Durchführung aller weiteren Maßnahmen im
Vollzug.
a)
Durch Beschluss des Stadtrats vom 10.11.2014 wurde die
Satzung für den Eigenbetrieb neu gefasst. Dabei wurde § 2
(Gegenstand des Unternehmens) ergänzt bzw. geändert.
a)
29.09.2016
Bock
5b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Eichenweg 15, 96215 Lichtenfels
a)
20.12.2018
Berger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.