Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der STADT-WERKE KELHEIM GmbH & Co KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter der STADT-WERKE KELHEIM GmbH & Co KG uneingeschränkt zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sabine Melbig
Bad Abbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2003 hat die Änderung der §§ 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile), 9 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 11 (Jahresabschluß, Lagebericht) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.01.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 9/13 SB;
Beschluss Bl. 39 SB; neue Satzung Bl. 40 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.