Handelsregister · HRA 23339

Registerinformationen

Stadtwerke Heppenheim · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Stadtwerke Heppenheim
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Heppenheim (Bergstraße)

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 23339
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
10.04.2025
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Die öffentlichen Einrichtungen zur Wasserversorgung, zur Abwasserbeseitigung, die Schwimmbäder, die Bedürfnisanstalten und die Notwasserversorgung der Kreisstadt Heppenheim werden als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebs ist es, 2.1 die Versorgung mit Trink- und Betriebswasser im Stadtgebiet sicherzustellen. 2.2 die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Hessischen Wassergesetzes einschließlich der Bereitstellung öffentlicher Bedürfnisanstalten wahrzunehmen, 2.3 im Rahmen der Daseinsfürsorge den Bäderbetrieb sicherzustellen, 2.4 die Notwasserbrunnen im Stadtgebiet zur Wasserversorgung in Katastrophenfällen zu betreiben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Simone Helfert

Laudenbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Rechtsform

  • Eigenbetrieb der Kreisstadt Heppenheim

Satzung

  • Satzung vom 04.06.1992 zuletzt geändert am 29.11.2001
  • Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs) uns § 5 (Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.10.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Fall 3
  • Die Vertretungsbefugnis der Betriebsleiter beschränkt sich auf die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebes. Im Übrigen verbleibt es bei der Vertretung der Gemeinde nach der allgemeinen Regelung des § 71 HGO.
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.