Handelsregister · HRA 5375

Chronologischer Auszug

Stadtwerke Haiger · Amtsgericht Wetzlar

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtwerke Haiger

b)
Haiger

c)
Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität,
Gas und Wasser.
a)
Der Bürgermeister oder sein allgemeiner Vertreter
nebst einem weiteren Magistratsmitglied sind
vertretungsberechtigt.

b)
Bürgermeister:
Dr. Zoubek, Gerhard, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX
Erster Stadtrat:
Cramer, Gerd, Haiger, *XX.XX.XXXX
Sonstiger Vertreter:
Schol, Dieter, Haiger, *XX.XX.XXXX
Sonstiger Vertreter:
Kinski, Willi, Haiger, *XX.XX.XXXX
Sonstiger Vertreter:
Albrecht, Klaus-Peter, Haiger, *XX.XX.XXXX
Sonstiger Vertreter:
Lemler, Heinz, Haiger, *XX.XX.XXXX
Sonstiger Vertreter:
Heinz, Jürgen, Haiger, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt
a)
31.07.2002
Siebrecht

b)
Tag der ersten
Eintragung: 03.04.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr
Erster Stadtrat:
Cramer, Gerd, Haiger, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Sonstiger Vertreter:
Franz, Lorenz, Haiger, *XX.XX.XXXX
a)
02.01.2006
Petscheny

b)
Blatt 10 ff. Sonderband
3b)
Nicht mehr
Sonstiger Vertreter:
Lemler, Heinz, Haiger, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Sonstiger Vertreter:
Franz, Lorenz, Haiger, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Sonstiger Vertreter:
Dilauro, Leo, Haiger, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Sonstiger Vertreter:
Gerhardt, Heinz, Haiger, *XX.XX.XXXX
a)
20.09.2006
Petscheny

b)
Blatt 14 ff. Sonderband
4a)
Die Betriebsleitung besteht aus dem ersten
Betriebsleiter, dem technischen Betriebsleiter und
dem kaufmännischen Betriebsleiter. Zwei
Betriebsleiter vertreten gemeinsam.

Die Vertretungsmacht der Betriebsleiter ist auf die
Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne
der Satzung und des Hessischen
Eigenbetriebsgesetzes beschränkt.
Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs
durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen
der Schriftform.
Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden die
Erklärungen des Eigenbetriebs durch die
Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind
Erklärungen nur rechtsverbindlich wenn sie vom
Bürgermeister oder einem allgemeinenen Vertreter
sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats
handschriftlich unterzeichnet und mit dem
Dienstsiegel versehen sind.

b)
Nicht mehr
Sonstiger Vertreter:
Schol, Dieter, Haiger, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Sonstiger Vertreter:
Kinski, Willi, Haiger, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Sonstiger Vertreter:
Albrecht, Klaus-Peter, Haiger, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Sonstiger Vertreter:
Heinz, Jürgen, Haiger, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Sonstiger Vertreter:
Dilauro, Leo, Haiger, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Sonstiger Vertreter:
Gerhardt, Heinz, Haiger, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kaufmännischer Betriebsleiter:
Schwarz, Reinhard, Haiger, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Erster Betriebsleiter:
Dr. Zoubek, Gerhard, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Technischer Betriebsleiter:
Bartels, Heinz Rudolf, Haiger, *XX.XX.XXXX
a)
10.02.2012
Wagner

b)
Fall 6
5b)
Nicht mehr
Erster Betriebsleiter:
Dr. Zoubek, Gerhard, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kaufmännischer Betriebsleiter:
Schwarz, Reinhard, Haiger, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Erster Betriebsleiter:
Dr. Ing. Dietermann, Torben, Herborn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kaufmännischer Betriebsleiter:
Peter, Markus, Haiger, *XX.XX.XXXX
a)
09.07.2014
Hopf

b)
Fall 7
6b)
Nicht mehr
Technischer Betriebsleiter:
Bartels, Heinz Rudolf, Haiger, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Technischer Betriebsleiter:
Dr. Ing. Dietermann, Torben, Herborn, *XX.XX.XXXX
a)
01.09.2017
Schmidt

b)
Fall 8
7c)
Stromversorgung, Erdgasversorgung,
Wasserversorgung, Wärmeversorgung,
Erzeugung, Förderung und wirtschaftliche
Nutzung regenerativer Energien,
Abrechnung der Abwasser- und
Niederschlagswassergebühren für die Stadt
Haiger (Übertragung als
Auftragsangelegenheit).
a)
Die Betriebsleitung besteht aus dem ersten
Betriebsleiter und dem kaufmännischen Betriebsleiter.
Die Betriebsleiter vertreten gemeinsam.

Die Betriebsleitung vertritt vorbehaltlich § 3 Abs 2
EigBGes die Stadt in allen Angelegenheiten des
Eigenbetriebs, soweit sie nicht nach § 5 EigBGes der
Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung oder
nach § 8 EigBGes der Entscheidung des Magistrats
unterliegen.
Der Magistrat vertritt den Eigenbetrieb in allen
Angelegenheiten, die der Entscheidung der
Stadtverordnetenversammlung unterliegen. Die
Erklärugen bedürfen der in § 3 Abs 2 EigBGes
vorgeschriebenen Form.

Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs
durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen
der Schriftform oder müssen in elektronischer Form
mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten
elektronischen Signatur versehen sein.
Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie
vom Bürgermeister oder seinem allgemeinenen
Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des
Magistrats unterzeichnet sind.

b)
Nicht mehr
Technischer Betriebsleiter:
Dr. Ing. Dietermann, Torben, Herborn, *XX.XX.XXXX
a)
20.10.2017
Schmidt

b)
Fall 9
8b)
Geschäftsanschrift:
Hüttenstraße 18, 35708 Haiger
a)
Die Betriebsleitung besteht aus dem technischen
Betriebsleiter, dem kaufmännischen Betriebsleiter und
dem Vorsitzenden der Betriebskommision.
Jeweils zwei Mitglieder der Betriebsleitung vertreten
gemeinsam.

Die Betriebsleitung vertritt vorbehaltlich § 3 Abs 2
EigBGes die Stadt in allen Angelegenheiten des
Eigenbetriebs, soweit sie nicht nach § 5 EigBGes der
Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung oder
nach § 8 EigBGes der Entscheidung des Magistrats
unterliegen.
Der Magistrat vertritt den Eigenbetrieb in allen
Angelegenheiten, die der Entscheidung der
Stadtverordnetenversammlung unterliegen. Die
Erklärungen bedürfen der in § 3 Abs 2 EigBGes
vorgeschriebenen Form.

Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs,
durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen
der Schriftform oder müssen in elektronischer Form
mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten
elektronischen Signatur versehen sein.
Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie
von der Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind
sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister
oder seinem allgemeinenen Vertreter sowie von
einem weiteren Mitglied des Magistrats unterzeichnet
sind.

b)
Nicht mehr
Erster Betriebsleiter:
Dr. Ing. Dietermann, Torben, Herborn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender der Betriebskommision:
Schramm, Mario, Dillenburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Versammlung des Magistrats der Stadt Haiger vom
29.09.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die
Änderung in den §§ 4 (Leitung) und 9 (Vertretungsberechtigung),
beschlossen.
a)
31.01.2022
Kaiser

b)
Fall 10
9b)
Bestellt als
Technischer Betriebsleiter:
Ohlenburger, Frank, Haiger, *XX.XX.XXXX
a)
21.02.2022
Kaiser

b)
Fall 11

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.