Handelsregister · HRA 5375
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Haiger · Amtsgericht Wetzlar
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtwerke Haiger b) Haiger c) Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gas und Wasser. | a) Der Bürgermeister oder sein allgemeiner Vertreter nebst einem weiteren Magistratsmitglied sind vertretungsberechtigt. b) Bürgermeister: Dr. Zoubek, Gerhard, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Erster Stadtrat: Cramer, Gerd, Haiger, *XX.XX.XXXX Sonstiger Vertreter: Schol, Dieter, Haiger, *XX.XX.XXXX Sonstiger Vertreter: Kinski, Willi, Haiger, *XX.XX.XXXX Sonstiger Vertreter: Albrecht, Klaus-Peter, Haiger, *XX.XX.XXXX Sonstiger Vertreter: Lemler, Heinz, Haiger, *XX.XX.XXXX Sonstiger Vertreter: Heinz, Jürgen, Haiger, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt | a) 31.07.2002 Siebrecht b) Tag der ersten Eintragung: 03.04.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Nicht mehr Erster Stadtrat: Cramer, Gerd, Haiger, *XX.XX.XXXX Bestellt als Sonstiger Vertreter: Franz, Lorenz, Haiger, *XX.XX.XXXX | a) 02.01.2006 Petscheny b) Blatt 10 ff. Sonderband | |||
| 3 | b) Nicht mehr Sonstiger Vertreter: Lemler, Heinz, Haiger, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Sonstiger Vertreter: Franz, Lorenz, Haiger, *XX.XX.XXXX Bestellt als Sonstiger Vertreter: Dilauro, Leo, Haiger, *XX.XX.XXXX Bestellt als Sonstiger Vertreter: Gerhardt, Heinz, Haiger, *XX.XX.XXXX | a) 20.09.2006 Petscheny b) Blatt 14 ff. Sonderband | |||
| 4 | a) Die Betriebsleitung besteht aus dem ersten Betriebsleiter, dem technischen Betriebsleiter und dem kaufmännischen Betriebsleiter. Zwei Betriebsleiter vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht der Betriebsleiter ist auf die Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne der Satzung und des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes beschränkt. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden die Erklärungen des Eigenbetriebs durch die Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind Erklärungen nur rechtsverbindlich wenn sie vom Bürgermeister oder einem allgemeinenen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel versehen sind. b) Nicht mehr Sonstiger Vertreter: Schol, Dieter, Haiger, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Sonstiger Vertreter: Kinski, Willi, Haiger, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Sonstiger Vertreter: Albrecht, Klaus-Peter, Haiger, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Sonstiger Vertreter: Heinz, Jürgen, Haiger, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Sonstiger Vertreter: Dilauro, Leo, Haiger, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Sonstiger Vertreter: Gerhardt, Heinz, Haiger, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kaufmännischer Betriebsleiter: Schwarz, Reinhard, Haiger, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Erster Betriebsleiter: Dr. Zoubek, Gerhard, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Technischer Betriebsleiter: Bartels, Heinz Rudolf, Haiger, *XX.XX.XXXX | a) 10.02.2012 Wagner b) Fall 6 | |||
| 5 | b) Nicht mehr Erster Betriebsleiter: Dr. Zoubek, Gerhard, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kaufmännischer Betriebsleiter: Schwarz, Reinhard, Haiger, *XX.XX.XXXX Bestellt als Erster Betriebsleiter: Dr. Ing. Dietermann, Torben, Herborn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kaufmännischer Betriebsleiter: Peter, Markus, Haiger, *XX.XX.XXXX | a) 09.07.2014 Hopf b) Fall 7 | |||
| 6 | b) Nicht mehr Technischer Betriebsleiter: Bartels, Heinz Rudolf, Haiger, *XX.XX.XXXX Bestellt als Technischer Betriebsleiter: Dr. Ing. Dietermann, Torben, Herborn, *XX.XX.XXXX | a) 01.09.2017 Schmidt b) Fall 8 | |||
| 7 | c) Stromversorgung, Erdgasversorgung, Wasserversorgung, Wärmeversorgung, Erzeugung, Förderung und wirtschaftliche Nutzung regenerativer Energien, Abrechnung der Abwasser- und Niederschlagswassergebühren für die Stadt Haiger (Übertragung als Auftragsangelegenheit). | a) Die Betriebsleitung besteht aus dem ersten Betriebsleiter und dem kaufmännischen Betriebsleiter. Die Betriebsleiter vertreten gemeinsam. Die Betriebsleitung vertritt vorbehaltlich § 3 Abs 2 EigBGes die Stadt in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit sie nicht nach § 5 EigBGes der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung oder nach § 8 EigBGes der Entscheidung des Magistrats unterliegen. Der Magistrat vertritt den Eigenbetrieb in allen Angelegenheiten, die der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unterliegen. Die Erklärugen bedürfen der in § 3 Abs 2 EigBGes vorgeschriebenen Form. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinenen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats unterzeichnet sind. b) Nicht mehr Technischer Betriebsleiter: Dr. Ing. Dietermann, Torben, Herborn, *XX.XX.XXXX | a) 20.10.2017 Schmidt b) Fall 9 | ||
| 8 | b) Geschäftsanschrift: Hüttenstraße 18, 35708 Haiger | a) Die Betriebsleitung besteht aus dem technischen Betriebsleiter, dem kaufmännischen Betriebsleiter und dem Vorsitzenden der Betriebskommision. Jeweils zwei Mitglieder der Betriebsleitung vertreten gemeinsam. Die Betriebsleitung vertritt vorbehaltlich § 3 Abs 2 EigBGes die Stadt in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit sie nicht nach § 5 EigBGes der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung oder nach § 8 EigBGes der Entscheidung des Magistrats unterliegen. Der Magistrat vertritt den Eigenbetrieb in allen Angelegenheiten, die der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unterliegen. Die Erklärungen bedürfen der in § 3 Abs 2 EigBGes vorgeschriebenen Form. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von der Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinenen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats unterzeichnet sind. b) Nicht mehr Erster Betriebsleiter: Dr. Ing. Dietermann, Torben, Herborn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender der Betriebskommision: Schramm, Mario, Dillenburg, *XX.XX.XXXX | a) Die Versammlung des Magistrats der Stadt Haiger vom 29.09.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 4 (Leitung) und 9 (Vertretungsberechtigung), beschlossen. | a) 31.01.2022 Kaiser b) Fall 10 | |
| 9 | b) Bestellt als Technischer Betriebsleiter: Ohlenburger, Frank, Haiger, *XX.XX.XXXX | a) 21.02.2022 Kaiser b) Fall 11 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.