die Einsammlung von Abwasser und der Weitertranssport zu den Klärwerken des Aggerverbandes, die Versorgung der im Stadtgebiet befindlichen Grundstücke mit Trinkwasser, die Versorgung der Grundstücke mit Fernwärme, im Bereich der Fern- und Nahwärmenetze, das Betreiben der öffentlichen Schwimmbäder inklusive Gastronomie und der Vertrieb von Schwimmbadartikeln, das Betreiben von Sport- und Multifunktionshallen im Stadtgebiet inklusive der Gastronomie sowie das Betreiben der innerstädtischen Parkeinrichtungen und die Vermietung von im Sondervermögen der Stadtwerke befindlichen Immobilien, sowie alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. Ebenso die Errichtung, das Halten, das Betreiben und die Verpachtung von Infrastruktur für Telekommunikationseinrichtungen, damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen und die vertriebliche Nutzung. Der Vertrieb und/oder die Installation von Endgeräten von Telekommunikationseinrichtungen sind gemäß § 107 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW davon ausgenommen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Betriebsleiter und seine Stellvertreter sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 64 Abs.1 der Gemeindeordnung, die nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören, unterzeichnen einer der beiden Beigeordneten gemeinsam mit einem weiteren Vertretungsberechtigten. Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 3 Abs.1 der Eigenbetriebsverordnung unterzeichnen der Betriebsleiter und ein stellvertretender Betriebsleiter. In Abwesenheit des Betriebsleiters unterzeichnen die beiden stellvertretenden Betriebsleiter.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Harald Kawczyk
Gummersbach
Vorstand
Hardy Josef Berg
Gummersbach
Vorstand
Christopher Seybold
Kerpen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Wirtschaftliches Unternehmen ohne Rechtsperönlichkeit (Eigenbetrieb) der Stadt Gummersbach.
Satzung
Satzung vom 18.09.1997 ist am 01.01.1998 in Kraft getreten, zuletzt geändert am 01.10.1998
Die Satzung wurde geändert am 06.09.2005 sowie 10.12.2007, in Kraft getreten am 10.12.2005 sowie 15.12.2007.
Die Satzung wurde am 28.03.2012 in § 1 (Gegenstand des Eigenbetriebes), § 3 Abs. 3 (Betriebsleitung) sowie § 14 Abs. 2 (Wirtschaftspläne) geändert und um § 14 Abs. 3 ergänzt.
Die Satzung wurde am 16.03.2016 in § 1 (Gegenstand des Eigenbetriebes), § 3 (Betriebsleitung), § 4 (Betriebsausschuss), § 9 (Personalangelegenheiten) und § 10 (Vertretung der Stadtwerke) geändert.
Die Satzung wurde am 07.11.2024 in § 1 (Gegenstand des Eigenbetriebes) und § 16 (Jahresabschlüsse, Erfolgsübersichten) geändert.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 17185 Amtsgericht Gummersbach getreten. Freigegeben am 17.07.2002.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.