Sicherstellung der Versorgung des Stadtgebietes mit Trink- und Betriebswasser.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Betriebsleiter(in)
Bärbel Andrea Lotz
Mücke
Betriebsleiter(in)
Sven Knöß
Grünberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Eigenbetrieb der Stadt Grünberg
Satzung
Satzung vom 25.09.1997
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.09.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 25
Die Betriebsleiter vertreten die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Die Vertretung erfolgt durch den 1.Betriebsleiter oder bei dessen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung durch den 2.Betriebsleiter und bei dessen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung durch einen vom Magistrat besonders hierfür bestellten Stellvertreter. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie vom 1.Betriebsleiter oder vom 2.Betriebsleiter abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Stadt versehen sind (§ 71 HGO).
Anmeldung Blatt 31 Sonderband
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.