Der Betrieb, die Wartung und der Ausbau von Leitungsnetzen einschließlich der zugehörigen Anlagen und Infrastruktur in den Bereichen Energie- (Strom/Gas/Wärme/Wasserstoff), Telekommunikation- und Wasserwirtschaft im Gebiet der Stadt Georgsmarienhütte und angrenzender Gebiete.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Michael Rust
Georgsmarienhütte
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Torsten Meyer
Georgsmarienhütte
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Jörg Dorroch
Georgsmarienhütte
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Geschäftsführung) und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2008 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung), § 8 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats), § 9 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) und § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2023 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 14.12.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2006.
Änderungsbeschluss: Blatt 31 ff. des Sonderbandes
Ausgliederungs- und Übernahmevertrag Blatt 19 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 31 ff. Sonderband
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Stadtwerke Georgsmarienhütte GmbH (AG Osnabrück, HRB 110564) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 975.000,00 EUR auf 1.000.000,-- EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) beschlossen.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2006 Teile des Vermögens der Stadtwerke Georgsmarienhütte GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (AG Osnabrück, HRB 110564) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.10.2006 wirksam geworden.
Unternehmensvertrag
Mit der Stadtwerke Georgsmarienhütte GmbH, Georgsmarienhütte (AG Osnabrück, HRB 110564) als herrschendem Unternehmen ist am 15.12.2006 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2006 zugestimmt.
Der mit der Stadtwerke Georgsmarienhütte GmbH (Amtsgericht Osnabrück HRB 110564) am 15.12.2006 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 01.09.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.