Handelsregister · HRA 701121

Chronologischer Auszug

Stadtwerke Gaggenau · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.06.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtwerke Gaggenau

b)
Gaggenau

c)
Die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas,
sonstiger Energie, Telekommunikation und
Multimediadiensten, der Betrieb des
städtischen Hallenbades und des
Industriestammgleises sowie die Beteiligung
an Unternehmen im Sinne von § 102 Abs. 1
GemO sind zu einem Eigenbetrieb
zusammengefaßt und werden nach dem
Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen
dieser Satzung geführt.
a)
Ist nur ein Werkleiter bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Werkleiter bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Werkleiter:
Schreiner, Paul, Kuppenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt Gaggenau

Satzung vom 09.10.1995 mit Änderung vom 28.07.1998.
a)
23.07.2007
Steinborn
2a)
Am 03.12.2001 wurde die Änderung der Satzung in § 3
(Stammkapital), § 5 (Aufgaben des Gemeinderats), § 7
(Aufgaben des Werksausschusses) , und § 8 (Aufgaben des
Oberbürgermeisters) beschlossen.
a)
08.05.2008
Hartmann
3b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Theodor-Bergmann-Straße 44, 76571
Gaggenau
a)
23.04.2014
Boch
4b)
Personenbezogene Daten geändert bei
Werkleiter:
Schreiner, Paul, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX
a)
14.01.2015
Hartmann
5c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas,
sonstiger Energie, Telekommunikation und
Multimediadiensten, der Betrieb von Netzen,
der Betrieb des städtischen Hallenbades und
des lndustriestammgleises sowie die
Beteiligung an Unternehmen im Sinne von §
102 Abs. 1 GemO sind zu einem Eigenbetrieb
zusammengefasst und werden nach dem
Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen
dieser Satzung geführt.
(2) Der Eigenbetrieb einschließlich seiner
Hilfs- und Nebenbetriebe hat folgende
Aufgaben:
a) Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser,
Strom, Gas, sonstiger Energie
Telekommunikation, Multimediadiensten und
den Betrieb von Netzen. Er kann aufgrund von
Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf
andere Städte und Gemeinden ausdehnen
oder Abnehmer außerhalb des Stadtgebietes
mit Wasser, Strom, Gas und sonstiger Energie
beliefern sowie Telekommunikations- und
Multimediadienste anbieten,
b) Betrieb öffentlicher Bäder und
Einrichtungen des Kur- und
Fremdenverkehrswesens der Stadt
Gaggenau,
c) Betrieb des lndustriestammgleises,
d) Bedienung des Personennahverkehrs.
Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs
kann eine Beteiligung an sowie eine
Übernahme und Gründung von anderen
Unternehmen i. S. von § 102 Abs. 1 GemO
erfolgen.
(3) Der Eigenbetrieb betreibt alle seinen
Betriebszweck fördernden oder ihn
wirtschaftlich berührenden Geschäfte. Er
übernimmt auf Beschluss des Gemeinderats
weitere Aufgaben.
a)
Am 16.11.2015 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.01.2016
Hartmann
6c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas,
sonstiger Energie, Telekommunikation und
Multimediadiensten, der Betrieb von Netzen,
der Betrieb des städtischen Hallenbades und
des lndustriestammgleises sowie die
Beteiligung an Unternehmen im Sinne von §
102 Abs. 1 GemO sind zu einem Eigenbetrieb
zusammengefasst und werden nach dem
Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen
dieser Satzung geführt.
(2) Der Eigenbetrieb einschließlich seiner
Hilfs- und Nebenbetriebe hat folgende
Aufgaben:
a) Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser,
Strom, Gas, sonstiger Energie
Telekommunikation, Multimediadiensten und
den Betrieb von Netzen. Er kann aufgrund von
Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf
andere Städte und Gemeinden ausdehnen
oder Abnehmer außerhalb des Stadtgebietes
mit Wasser, Strom, Gas und sonstiger Energie
beliefern sowie Telekommunikations- und
Multimediadienste anbieten,
b) Betrieb öffentlicher Bäder und
Einrichtungen des Kur- und
Fremdenverkehrswesens der Stadt
Gaggenau,
c) Bedienung des Personennahverkehrs.
Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs
kann eine Beteiligung an sowie eine
Übernahme und Gründung von anderen
Unternehmen i. S. von § 102 Abs. 1 GemO
erfolgen.
(3) Der Eigenbetrieb betreibt alle seinen
Betriebszweck fördernden oder ihn
wirtschaftlich berührenden Geschäfte. Er
übernimmt auf Beschluss des Gemeinderats
weitere Aufgaben.
b)
Bestellt als
Werkleiter:
Ruprecht, Thorsten, Kuppenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Werkleiter:
Schreiner, Paul, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX
a)
Am 25.07.2022 wurde die Änderung der Satzung in § 1
(Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes), § 5 ( Aufgaben
des Gemeinderats), § 7 (Aufgaben des Werksausschusses), § 8
(Aufgaben des Oberbürgermeisters) und § 15 (Wirtschaftsjahr)
beschlossen.
a)
10.01.2023
Schmunk

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.