Die Förderung und Aufbereitung von Trinkwasser sowie die Errichtung und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen sowie von Energie-, Wärme-, Telekommunikations- und Wasserversorgungsnetzen und -anlagen einschließlich der Wahrnehmung dazugehöriger Aufgaben und Dienstleistungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH, der Diepholzer Verkehrsgesellschaft mbH, der swh Abwasser GmbH, der Stadtwerke EVB Huntetal Freizeit GmbH und der Stadtwerke EVB Huntetal Energiewende GmbH Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Matthias Partetzke
Bad Iburg
einzelvertretungsberechtigt; für die Gesellschaften Stadtwerke EVB Huntetal GmbH, Diepholzer Verkehrsgesellschaft mbH, swh Abwasser GmbH, swh Service GmbH und swh Handel GmbH mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokurist(in)
Pia Igelbrink
Osnabrück
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 5 ff. SdBd. Tag der ersten Eintragung: 27.12.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.07.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Fall 5
Fall 6 gem. § 17 HRV
Satzung
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung sowie zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen (Teilbetrieb "Netze") der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH mit Sitz in Diepholz (Amtsgericht Walsrode HRB 100065) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2023 hat die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Gesellschaftsvertrag zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.10.2023
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2023 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tag Teile des Vermögens der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH mit Sitz in Diepholz (Amtsgericht Walsrode HRB 100065), und zwar den Teilbetrieb Netze, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Unternehmensvertrag
Mit der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH mit Sitz in Diepholz (Amtsgericht Walsrode HRB 100065) als herrschendem Unternehmen ist am 11.07.2023 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2023 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.