Zweck des Eigenbetriebes ist, die Versorgung im Stadtgebiet mit Trink- und Betriebswasser sicherzustellen und die Erbringung sonstiger Dienstleistungen für Einrichtungen der Stadt Dillenburg. Der Eigenbetrieb kann all seine Betriebszwecke fördernde und wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Betriebsleiter vertreten die Stadt Dillenburg in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs. Die Betriebsleitung besteht aus dem/der Betriebsleiter/in und dem/der stellvertretenden Betriebsleiter. Die Betriebsleiter vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht der Betriebsleiter ist auf die Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne der Satzung und des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes beschränkt. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden Erklärungen des Eigenbetriebs durch die Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind Erklärungen nur rechtsverbindlich wenn sie vom Bürgermeister/in oder seinem allgemeinen Vertreter/in sowie einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Betriebsleiter(in)
Friedrich Dehmer
Dillenburg
Sonstige(r) Vertreter(in)
Johannes Karp
Dillenburg
Vorstand
Felix Leukel
Dillenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Eigenbetrieb der Stadt
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.03.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 14 ff. Sonderband
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
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