Zweck des Eigenbetriebes ist die Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser innerhalb des Versorgungsbereiches; Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Blockheizkraftwerken zur Nahwärme- und Stromversorgung des Schul- und Sportzentrums der Stadt Meckenheim und ggf. weiterer Baugebiete; Übernahme, Erwerb, Erweiterung, Betrieb und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Stadtwerke werden von dem / der Technischen Beigeordneten als 1. Betriebsleiter / 1. Betriebsleiterin und dem Stadtkämmerer / der Stadtkämmerin als weiterem Betriebsleiter / weitere Betriebsleiterin geführt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Betriebsleiter(in)
Pia-Maria Gietz
Bonn
Betriebsleiter(in)
Bianca Maria Lorenz
Unkel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Eigenbetrieb der Stadt Meckenheim
Satzung
Betriebssatzung vom 28.02.1994 zuletzt geändert am 05.11.1997
Die Betriebssatzung wurde durch Ratsbeschluss vom 21.03.2012 neugefasst.
Die Betriebssatzung wurde durch Ratsbeschluss vom 11.12.2024 in § 16 (Jahresabschluss) und in § 19 (Inkraftreten) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.06.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgericht Rheinbach HRA 478 getreten. Freigegeben am 30.10.2002.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.