Handelsregister · HRA 18943

Chronologischer Auszug

Stadtwerke Bobingen · Amtsgericht Augsburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtwerke Bobingen

b)
Bobingen
Geschäftsanschrift:
Rathausplatz 1, 86399 Bobingen

c)
Versorgung des Stadtgebietes mit
Trinkwasser, Entsorgung des Abwassers,
Erzeugung von Solarstrom, Beteiligung an
Unternehmen der Energieversorgung
(Erzeugung, Netz, Vertrieb). Hierzu gehören im
Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und
Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben,
die die Aufgabe der Stadtwerke fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke
kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen
der Gesetze an anderen Unternehmen
beteiligen. Die Stadtwerke können im Rahmen
der Gesetze die bezeichneten Aufgaben auch
für andere Gemeinden wahrnehmen.
a)
Die Werkleitung besteht aus einem Mitglied
(Werkleiter). Der Werkleiter vertritt in Angelegenheiten
der Stadtwerke allein. Die Vertretungsbefugnis ist auf
die laufenden Geschäfte beschränkt.

b)
Werkleiter:
Langert, Bernhard, Oberottmarshausen, *XX.XX.XXXX
a)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 88 Abs. 1
BayGO) der Stadt Bobingen
Satzung vom 20.07.2004 zum 01.01.2005, zuletzt geändert am
26.02.2013 zum 01.01.2013.
a)
27.07.2016
Fälschle
2b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Max-Fischer-Straße 11a, 86399 Bobingen

c)
Gegenstand geändert, nun:
Versorgung des Stadtgebietes mit
Trinkwasser, Entsorgung des Abwassers, alle
mit der Erzeugung, dem Bezug, der Lieferung
und der Verteilung von Energie und
Fernwärme zusammenhängenden Tätigkeiten.
Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch
die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgabe der
Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit
ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der
Aufgaben der Stadtwerke können sich die
Stadtwerke im Rahmen der Gesetze an
anderen Unternehmen beteiligen. Außerhalb
des Stadtgebietes können die Stadtwerke im
Rahmen der Gesetze tätig werden zur
Förderung ihrer vorstehend bezeichneten
Aufgaben.
a)
Der Stadtrat der Stadt Bobingen hat am 12.05.2020 die
Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert.
a)
07.09.2020
Eikelmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.