Handelsregister · HRA 18943
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Bobingen · Amtsgericht Augsburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtwerke Bobingen b) Bobingen Geschäftsanschrift: Rathausplatz 1, 86399 Bobingen c) Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser, Entsorgung des Abwassers, Erzeugung von Solarstrom, Beteiligung an Unternehmen der Energieversorgung (Erzeugung, Netz, Vertrieb). Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgabe der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. | a) Die Werkleitung besteht aus einem Mitglied (Werkleiter). Der Werkleiter vertritt in Angelegenheiten der Stadtwerke allein. Die Vertretungsbefugnis ist auf die laufenden Geschäfte beschränkt. b) Werkleiter: Langert, Bernhard, Oberottmarshausen, *XX.XX.XXXX | a) Körperschaft des öffentlichen Rechts Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 88 Abs. 1 BayGO) der Stadt Bobingen Satzung vom 20.07.2004 zum 01.01.2005, zuletzt geändert am 26.02.2013 zum 01.01.2013. | a) 27.07.2016 Fälschle | |
| 2 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Max-Fischer-Straße 11a, 86399 Bobingen c) Gegenstand geändert, nun: Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser, Entsorgung des Abwassers, alle mit der Erzeugung, dem Bezug, der Lieferung und der Verteilung von Energie und Fernwärme zusammenhängenden Tätigkeiten. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgabe der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke können sich die Stadtwerke im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. Außerhalb des Stadtgebietes können die Stadtwerke im Rahmen der Gesetze tätig werden zur Förderung ihrer vorstehend bezeichneten Aufgaben. | a) Der Stadtrat der Stadt Bobingen hat am 12.05.2020 die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. | a) 07.09.2020 Eikelmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.