Versorgung des Stadtgebietes mit Strom, Gas und Wasser und Wärme sowie die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs und Parkhäuser
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Werkleiter vertreten die Stadtwerke Bad Wörishofen einzeln. Die Vertretungsbefugnis der Werkleiter ist gemäß Art. 88 Abs. 3 Satz 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 BayGo - ergänzt durch §§ 4,5,6 und 7 der Betriebssatzung - auf laufende Geschäfte beschränkt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Sonstige(r) Vertreter(in)
Peter Humboldt
Gerstetten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts. Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 88 Abs. 1 Bay GO)
Satzung
Satzung vom 06.12.1996
Der Stadtrat hat am 19.09.2007 hat die - teilweise nur redaktionelle - Änderung der §§ 1 (Stammkapital), 2 (Gegenstand), 3 (Organe der Stadtwerke), 4 (Werkleitung), 5 (Werkausschuss), 6 (Stadtrat), 7 (Der 1. Bürgermeister) und 12 (Inkrafttreten) der Betriebssatzung beschlossen
Der Stadtrat der Stadt Bad Wörishofen hat am 17.10.2016 eine Neufassung der Betriebssatzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.08.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 3/8 So.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Stadtrat der Stadt Bad Wörishofen hat am 28.03.2011 die Änderung der Betriebssatzung durch Einfügung eines Abs. 3 in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie die Einfügung einer Ziffer 4 in § 4 Abs. 2 (Die Werkleitung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.