Die Abwasserbeseitigung mit Betrieb der Entwässerungseinrichtungen einschließlich des Klärwerks. Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Werkleiter vertritt allein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Thorsten Lieb
Zeitlofs-Eckarts
Gesamtprokura gemeinsam mit dem Werkleiter oder einem anderen Prokuristen: Vorstand
Torsten Zwingmann
Petersberg
Prokurist(in)
Horst Steinhoff
Bad Brückenau
Gesamtprokura gemeinsam mit dem Werkleiter oder einem anderen Prokuristen:
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Anstalt öffentlichen Rechts
Satzung
Satzung vom 19.04.1995
Durch Stadtratsbeschluss vom 17.09.2013 wurde die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 1 Absatz 2 (Name) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens);
Sonstige Rechtsverhältnisse
Das gesamte Unternehmen der Stadtwerke Bad Brückenau (übertragender Rechtsträger) ist als Ganzes mit Ausnahme der Abwasserentsorgung nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 25.07.2001 sowie des Stadtratsbeschlusses vom 24.07.2001 gemäß §§ 123 Abs. 3 Nr. 2,135, 168 ff UmwG im Wege der Spaltung als Gesamtheit unter Ausschluss der Abwicklung auf die neugegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Stadtwerke Bad Brückenau GmbH" mit dem Sitz in Bad Brückenau (übernehmender Rechtsträger, HRB 4042) übertragen worden (Ausgliederung zur Neugründung).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.03.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.