Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs. Dies umfasst insbesondere Bereitstellung von Infrastruktur und Fahrzeugen für Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs; Erbringung von Personenverkehrsdiensten im Gebiet der Stadt Augsburg einschließlich abgehender Linien und sonstiger Teildienste im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. b) der VO (EG) Nr. 1370/2007; ausgeschlossen ist die Teilnahme an außerhalb des Zuständigkeitsgebiets der Stadt Augsburg organisierten wettbewerblichen Vergabeverfahren für die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten; gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen zu dessen Durchführung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Stefanie Rohde
Augsburg
Einzelprokura Prokurist(in)
Christian Grüttner
Buttenwiesen
Einzelprokura Prokurist(in)
Klaus Röder
Aystetten
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Rainer Nauerz
Bad Dürkheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Mirko Hrnjak
Horgau
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2020 hat die Satzung neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2026 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 7 (Geschäftsführung), 8 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates), 9 (Vorsitz im Aufsichtsrat, Geschäftsordnung), 10 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates, Bildung von Ausschüssen), 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 13 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 15 (Jahresabschluss, Lagebericht und Jahresabschlussprüfung) und 18 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Ausgliederung des Verkehrsbetriebs (öffentlicher Personennahverkehr) gemäß Ausgliederungsplan vom 23. Dezember 1999 mit Ergänzung vom 9. August 2000 aus dem Vermögen der Stadt Augsburg
Die avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 19907) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2026 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 23.12.1999 mit der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 18093) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluß vom 23.12.1999 zugestimmt.
Der mit der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 18093) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.12.1999 ist durch Vertrag vom 23.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2013 hat zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.10.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 So.
Bl. 21/22 SB
(Fall 9)
(Fall 12)
(Fall 15)
(Fall 14)
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.12.1999 Bl. 10 SB
(Fall 26)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.