Aufgaben eines kommunalen Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrsunternehmens - insbesondere die leitungsgebundene Versorgung mit elektrischer Energie, Gas, Wärme und Wasser, die Abwasserbeseitigung und -behandlung sowie der öffentliche Personennahverkehr wie auch Bau und Betrieb von (insbesondere öffentlichen) Parkierungsanlagen -, die Übernahme artverwandter wirtschaftlicher Aufgaben sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die Übernahme und Verwaltung von städtischen Beteiligungen an solchen anderen Unternehmen, deren Gesellschafter bis zur Übernahme der Gesellschaftsanteile durch die Gesellschaft (SWA) die Stadt Altenburg war.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschaftsfuhrer(in)
Andrea Schappmann
Wünschendorf
Geschaftsfuhrer(in)
Martin Wenzel
Altenburg
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Solange er alleiniger Geschäftsführer ist, vertritt er allein. Er ist berechtigt, für Geschäfte mit Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder beteiligt wird, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen (§ 181 BGB).
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.1991 zuletzt geändert am 26.08.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2015 hat die Satzung neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2024 hat die Änderung des § 17 (Jahresabschluss) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhaltnisse
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
Die Gesellschaft hat den Vermögensteil "Wasser" auf die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH durch Spaltungsvertrag vom 29.08.1995 übertragen mit Zustimmung der Gesellschafter vom 29.08.1995 und mit Zustimmung der Gesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft vom 29.08.1995.
Der Gesellschaft wurde das Vermögen der V & V Wohnungsgesellschaft Altenburg in Altenburg im Wege der Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24. Juli 1999, des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24. Juli 1999 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der V & V Wohnungsgesellschaft Altenburg mbH vom 24. Juli 1999 übertragen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.09.1992. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl. 5 ff SB.
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