Der öffentliche Personennahverkehr nebst allen damit verbundenen Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Schwarze
Bad Oeynhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Dauer) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Bildung des Aufsichtsrates) und 10 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates, Abgabe von Erklärungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Jahresabschluss, Lagebericht) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Stadtwerke Bad Oeynhausen Anstalt öffetnlichen Rechts (AG Bad Oeynhausen HRA 6468) als herrschendem Unternehmen ist am 08.05.2012 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2012 zugestimmt.
Unternehmensvertrag
Der mit der Stadtwerke Bad Oeynhausen Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Bad Oeynhausen (AG Bad Oeynhausen HRA 6468) am 08.05.2012 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 04.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2013 hat der Änderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.