Die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr einschließlich Schienenpersonennahverkehr. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zu Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer allein vertreten. Der Geschäftsführer ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Silvio Matt
Lindau
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Magdalena Linnig
Markdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1990 zuletzt geändert am 29.12.2004
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat mit der TWF, Technische Werke Friedrichshafen GmbH in Friedrichshafen mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom 21.Dezember 1990 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Der zwischen der Gesellschaft und der "Technische Werke Friedrichshafen GmbH", Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 630670) am 21.12.1990 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde durch Vereinbarung vom 24.11.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 09.12.2014 und 14.11.2014 zugestimmt.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.08.2006.
Tag der ersten Eintragung: 27.12.1990
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 102
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und Beschluss: Sonderband Blatt 32/43
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.