Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende; jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte über 1.000,00 DEM bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Geldgeschäfte der Gegenzeichnung des Schatzmeisters.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bengt Kreibohm
Goslar
Vorstand
Daniela Friedrich
Goslar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.06.1992 zuletzt geändert am 05.08.1998
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.10.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.03.2006.
Fall 2
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.