Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und ein viertes Vorstandsmitglied. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tabea Sophie Neisen
Heidelberg
Vorstand
Antje Kühn
Neckargemünd
Vorstand
Wolfgang Dittlinger
Maxdorf
Vorstand
Jochen Paul Villain
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.01.2019 mit Änderung vom 10.04.2019.
Die Mitgliederversammlung vom 01.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereins) und § 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Ziele und Aufgaben des Verein), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand), § 11 (Datenschutz) und § 12 (Entgegennahme von Spenden/ Ausstellen von Spendenbescheinigungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2023 hat die Änderung der Satzung durch Neueinfügung des § 13 (Betreuung von Taubenschlägen) und die Umbenennung des ursprünglichen § 13 in § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Bl. 9 ff
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 22-24
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 30-32
Satzung: Sonderband 1 Blatt 65-72
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 87-94
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