Handelsregister · HRA 13737

Chronologischer Auszug

Stadtreinigung Leipzig · Amtsgericht Leipzig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtreinigung Leipzig

b)
Leipzig

c)
die Wahrnehmung der
Abfallentsorgungsaufgaben im Stadtgebiet
zur Erfüllung der der Stadt Leipzig nach den
abfallrechtlichen Bestimmungen in ihrer
jeweils geltenden Fassung obliegenden
Pflichten zur Abfallentsorgung, die
Wahrnehmung der Straßenreinigung nebst
Winterdienst im Stadtgebiet zur Erfüllung der
der Stadt Leipzig nach dem Sächsischen
Straßengesetz in der jeweils gültigen Fassung
obliegenden Pflichten zu Straßenreinigung,
Einzug der Abfall- und
Straßenreinigungsgebühren, Erarbeitung der
Abfallwirtschaft bzw. Straßenreinigung- und
Gebührensatzungen, Betreuung der
Altdeponien
b)
Betriebsleiter:
Dr. Richter, Frank, Leipzig, *XX.XX.XXXX
Er vertritt den Eigenbetrieb allein, solange nur ein
Betriebsleiter bestellt ist.
a)
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Satzung vom 06.12.2000
a)
23.04.2002
Lehmann

b)
Tag der ersten
Eintragung: 13.02.2001.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2c)
Gegenstand ergänzt:
die Wahrnehmung der
Abfallentsorgungsaufgaben im Stadtgebiet
zur Erfüllung der der Stadt Leipzig nach den
abfallrechtlichen Bestimmungen in ihrer
jeweils geltenden Fassung obliegenden
Pflichten zur Abfallentsorgung, die
Wahrnehmung der Straßenreinigung nebst
Winterdienst im Stadtgebiet zur Erfüllung der
der Stadt Leipzig nach dem Sächsischen
Straßengesetz in der jeweils gültigen Fassung
obliegenden Pflichten zu Straßenreinigung,
Einzug der Abfall- und
Straßenreinigungsgebühren, Erarbeitung der
Abfallwirtschaft bzw. Straßenreinigung- und
Gebührensatzungen, Betreuung der
Altdeponien.
Pflege und Bewirtschaftung der Grünflächen
der Stadt Leipzig einschließlich
Straßenbäume, öffentliche Spielplätze und
Brunnen.
a)
Die Satzung ist mit Beschluss vom 15.10.2003 geändert in den
§§ 2 (Zweck und Aufgaben des Eigenbetriebes) und 4
(Betriebsausschuss).
a)
03.01.2005
Kuhnt

b)
Beschluss Bl. 16/17 SB
3c)
Gegenstand geändert, nun:
die Wahrnehmung der Abfallentsorgung im
Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig
nach den abfallrechtlichen Bestimmungen
obliegenden Pflichten zur Abfallentsorgung,
die zur Wahrnehmung der Straßenreinigung
und des öffentlichen Winterdienstes im
Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig
nach dem sächsischen Straßengesetz
obliegenden Pflichten zur Straßenreinigung,
die öffentliche Papierkorbentsorgung,
die Erarbeitung der Abfallwirtschafts- und
Abfallwirtschaftsgebührensatzung sowie der
Straßenreinigungs- und der
Straßenreinigungsgebührensatzung, die
Gebührenregelung und Einzug der Gebühren
für die Abfallwirtschaft und Straßenreinigung,
die Rekultivierung und Nachsorge von
ehemals von der Stadt Leipzig betriebenen
Deponien, die Pflege und Bewirtschaftung der
öffentlichen Grünanlagen der Stadt Leipzig
sowie der Straßenbäume, öffentlichen
Spielplätze und öffentlichen Springbrunnen.
a)
Besteht die Betriebsleitung aus mehreren
Betriebsleitern, sind zwei von ihnen gemeinschaftlich
vertretungsberechtigt. Ist ein Erster Betriebsleiter
bestellt, so ist dieser allein vertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Dr. Richter, Frank, Leipzig, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Erster Betriebsleiter:
Kretzschmar, Thomas, Leipzig, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Betriebsleiter:
Franz, Elke, Leipzig, *XX.XX.XXXX
a)
Mit Beschluss vom 25.03.2015 wurde die Satzung neu gefasst.
a)
03.04.2017
Goder

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.