Handelsregister · VR 300002

Chronologischer Auszug

Stadtmusik Neuenburg am Rhein 1863 e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtmusik Neuenburg e.V.

b)
Neuenburg am Rhein
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Beide sind einzelvertretungsberechtigt.

b)
Erster Vorsitzender:
Terhardt, Daniel, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Hüttlin, Wolfgang, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 06.06.1929 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 16.03.1985.
a)
10.02.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
26.03.1930
Satzung:
AS 289 ff.
2b)
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Hüttlin, Wolfgang, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Zweite Vorsitzende:
Wallburg, Michaela Elisabeth, Neuenburg am Rhein,
*XX.XX.XXXX
a)
10.06.2015
Volkmer
3b)
Ausgeschieden als
Zweite Vorsitzende:
Wallburg, Michaela Elisabeth, Neuenburg am Rhein,
*XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Steiert, Michael, Lörrach, *XX.XX.XXXX
a)
19.04.2017
Kaufmann
4a)
Name geändert; nun:
Stadtmusik Neuenburg am Rhein 1863 e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
12.04.2019
Volkmer

b)
Änderungsbeschluss:
AS. 643 ff.
Satzung:
AS. 657 ff.
5b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Steiert, Michael, Lörrach, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzende:
Kirner, Sabrina, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
09.08.2021
Volkmer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.