Handelsregister · VR 241456

Chronologischer Auszug

Stadtmarketing Böblingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtmarketing Böblingen e.V.

b)
Böblingen
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Vorstandsvorsitzenden, zwei Stellvertreter und
maximal vier weitere Vorstandsmitglieder, wobei ein
Vertreter der Stadt Böblingen ein ständiges
Vorstandsmitglied ist, vertreten. Der
Vorstandsvorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die
zwei Stellvertreter sind gemeinsam
vertretungsberechtigt. Die übrigen Mitglieder des
Vorstands haben nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden
oder seinen Stellvertretern die Gesamtvertretungsmacht.
Verfügungen über die Konten 3000069921, 1000053609
und 2290784 (Gehaltsrückstellungen) bei der
Kreissparkasse Böblingen können vom
Vorstandsvorsitzenden nur gemeinsam mit dem
städtischen Vorstandsmitglied getroffen werden.

b)
Stellvertreter:
Otten, Peter, Böblingen, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Hessenmaier, Werner, Böblingen, *XX.XX.XXXX
weiteres Vorstandsmitglied:
Bojung, Andreas, Böblingen, *XX.XX.XXXX
weiteres Vorstandsmitglied:
Dinkelacker, Werner, Böblingen, *XX.XX.XXXX
weiteres Vorstandsmitglied:
Kretschmer, Harald, Böblingen, *XX.XX.XXXX
ständiges Vorstandsmitglied der Stadt Böblingen:
Koch, Ulrike, Schönaich, *XX.XX.XXXX
Vorstandsvorsitzender:
Schad, Simeon, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 13.12.1999 mit Änderung; zuletzt geändert am
18.02.2010.
a)
15.08.2014
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.08.2014.
Tag der ersten Eintragung:
04.05.2000
Satzung:
Sonderband
Blatt 44/54, 66/71, 93/105,
129/140
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Vorstandsvorsitzenden, zwei Stellvertreter und
maximal vier weitere Vorstandsmitglieder, wobei ein
Vertreter der Stadt Böblingen ein ständiges
Vorstandsmitglied ist, vertreten. Der
Vorstandsvorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die
zwei Stellvertreter sind gemeinsam
vertretungsberechtigt. Die übrigen Mitglieder des
Vorstands haben nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden
oder seinen Stellvertretern die Gesamtvertretungsmacht.
Verfügungen über die Konten 1000053609 und 2290784
(Gehaltsrückstellungen) bei der Kreissparkasse
Böblingen können vom Vorstandsvorsitzenden nur
gemeinsam mit dem städtischen Vorstandsmitglied
getroffen werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.11.2014
Gerst

b)
Satzung Bl. 169 Sonderband
3b)
Bestellt als
Ständiges Vorstandsmitglied der Stadt Böblingen:
Schaudt, Ramu Dominic, Dreieich, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
ständiges Vorstandsmitglied der Stadt Böblingen:
Koch, Ulrike, Schönaich, *XX.XX.XXXX
a)
20.09.2016
Gerst
4b)
Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Erlbacher, Berit, Böblingen, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
Stellvertreter:
Dinkelacker, Werner, Böblingen, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
Stellvertreter:
Schaudt, Ramu Dominic, Dreieich, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Özerol, Edip, Weissach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Hessenmaier, Werner, Böblingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
weiteres Vorstandsmitglied:
Bojung, Andreas, Böblingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Otten, Peter, Böblingen, *XX.XX.XXXX
a)
17.12.2019
Gerst
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2020 hat die durchgreifende Änderung der Satzung
beschlossen. Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
a)
25.06.2020
Gerst
b)
Satzung Bl. 182 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.