Handelsregister · VR 10449
Chronologischer Auszug
Stadtkapelle Viechtach e.V. · Amtsgericht Deggendorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Stadtkapelle Viechtach e.V. b) Viechtach | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte wie folgt beschränkt: a) Für Ausgaben von 500,- bis 4.000,- DM ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vereinsausschusses erforderlich; b) für Ausgaben über 4.000,- DM ist eine 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vereinsausschusses erforderlich. b) Vorstand: Peter, Stefan, Schreiner, Altnußberg Vorstand: Wanninger, August, Viechtach, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 28.01.1990 zuletzt geändert am 01.03.1998 | a) 02.12.2005 Hilse b) Tag der ersten Eintragung: 04.04.1990. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte wie folgt beschränkt: a) Für Ausgaben von 250,00 bis 2.000,- Euro ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vereinsausschusses erforderlich; b) für Ausgaben über 2.000,- Euro ist eine 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vereinsausschusses erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2011 hat die Änderung der §§ 3 (Mittel des Vereins), 5 (Mitgliedereintritt), 6 (Mitgliederaustritt), 9 (Mitgliederversammlung) und 13 (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vereinsausschusses) der Satzung beschlossen. § 14 (Datenschutz) wurde ergänzt. § 14 wurde geändert und ist jetzt § 15 (Inkrafttretung). | a) 23.11.2011 Wilhelm b) Satzung Bl. 4 SB; | |
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte wie folgt beschränkt: a) Für Ausgaben von 500,00 bis 2.000,- Euro ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vereinsausschusses erforderlich; b) für Ausgaben über 2.000,- Euro ist eine 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vereinsausschusses erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2018 hat die Änderung der §§ 10 (Vereinsausschuss), 13 (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vereinsausschusses) und 15 (Inkrafttretung) der Satzung beschlossen. | a) 14.06.2018 Weber b) Satzung Bl. 7 SB; | |
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Peter, Stefan, Schreiner, Altnußberg Ausgeschieden: Vorstand: Wanninger, August, Viechtach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Schnitzbauer, Thomas, Prackenbach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Brandl, Florian, Viechtach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2021 hat die Änderung der §§ 9 (Mitgliederversammlung), 10 (Vereinsausschuss), 13 (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vereinsausschusses) und 15 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen. | a) 11.05.2022 Weber b) Satzung Bl. 10 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.