Handelsregister · VR 50684

Registerinformationen

Stadtkapelle Schifferstadt/Pf. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Stadtkapelle Schifferstadt/Pf.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Schifferstadt/Pf.

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 50684
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
25.07.2023
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Monika Hörning

Schifferstadt

Liquidator(in)

Birgit Sommer

Schifferstadt

Liquidator(in)

Katharina Walter

Schifferstadt

Liquidator(in)

Franziska Gropp

Ludwigshafen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 26.03.1976 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.03.2004 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Gesamtvorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 18 (Auflösung des Vereins und Vermögensanfall) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung), § 12 (Gesamtvorstand), § 14 (Vorstand gemäß § 26 BGB) und § 18 (Auflösung des Vereins und Vermögensanfall) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Auflösung des Vereins und Vermögensanfall) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 13.01.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 684 SP getreten. Freigegeben am 01.03.2006.
  • Bl. 200 ff
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Fall 12

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Verein wird vertreten durch den Vorstand von mindestens 3 bis 10 Mitgliedern und dem Finanzverwalter. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Genehmigung von Kreditaufnahmen und Rechtsgeschäften über 10.000,00 EUR.
  • Der Verein ist aufgelöst.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.