Handelsregister · VR 490072
Chronologischer Auszug
Stadtkapelle Renchen 1937 e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Stadtkapelle Renchen 1937 e.V. b) Renchen | a) Der Verein wird vertreten durch den geschäftsführenden Vorsitzenden und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein allein. b) geschäftsführender Vorstand: Burkart, Berthold, Renchen, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Wirth, Simone, Renchen, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Kammerer, Iris, geb. Berger, Renchen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 02.04.1966 zuletzt geändert am 22.04.2010 | a) 05.12.2014 Killer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.12.2014. Tag der ersten Eintragung: 12.09.1966 Satzung: AS 205 ff |
| 2 | b) Bestellt als Geschäftsführender Vorsitzender: Beese, Frank, Renchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Kirn, Matthias, Renchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Baudendistel, Felix, Renchen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als geschäftsführender Vorstand: Burkart, Berthold, Renchen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als stellvertretende Vorsitzende: Wirth, Simone, Renchen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als stellvertretende Vorsitzende: Kammerer, Iris, geb. Berger, Renchen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 25.11.2019 Mertens b) Neufassung der Satzung: Band I Blatt 253 ff. Änderungsbeschluss: Band I Blatt 273 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.