Handelsregister · VR 12948 früher Amtsgericht Bad Vilbel

Registerinformationen

Stadtkapelle-Musikverein 1883 Bad Vilbel · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Stadtkapelle-Musikverein 1883 Bad Vilbel
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Vilbel

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 12948 früher Amtsgericht Bad Vilbel
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
19.11.2019
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Alexander Fry

Bad Vilbel

Vorstand

Maike Jordan

Bad Vilbel

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
  • Tag der ersten Eintragung: 19.04.1960 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 181 d. A. Sonderband
  • Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2005 geändert durch das Gerichtsorganisationsgesetz in der durch das Zweite Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 20.12.2004 (GVBl. Teil I S. 506) geänderten Fassung; nunmehr Amtsgericht Frankfurt am Main.
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Satzung Blatt 51-57 Sonderband
  • Fall 6
  • aktuelle Satzung Bl. 65 - 68R SB.
  • Fall 7
  • aktuelle Satzung Bl. 93 - 96 SB.

Satzung

  • Satzung vom 06.01.1952 zuletzt geändert am 17.01.1997
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2013 hat die Änderung der Satzung hinsichtlich des neu eingeführten § 10 (Datenschutz) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgabe und Gemeinnützigkeit) und § 7 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgabe und Gemeinnützigkeit), § 9 (Auflösung) und § 10 (Datenschutz) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.