Handelsregister · VR 450647

Chronologischer Auszug

Stadtkapelle Mühlheim e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtkapelle Mühlheim

b)
Mühlheim an der Donau
a)
Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
1. Kassier und dem Protokollführer. Die
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein je allein nach
Maßgabe des § 9 Abs. 2 der Satzung.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes nach außen
gegenüber Dritten wird in der Weise eingeschränkt, daß
der Vorstand Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte nur mit Zustimmung der Hauptversammlung
kaufen, verkaufen oder belasten kann. Der 1.
Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind je
einzelvertretungsberechtigt. Diese Vertretungsmacht
nach außen gegenüber Dritten gilt jedoch nur für alle
Geschäfte bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von
10.000,-- DM im Einzelfall.
Der 1. Kassier und der Protokollführer sind ebenfalls je
einzelvertretungsberechtigt, jedoch gilt hier die
Vertretungsmacht nach außen gegenüber Dritten nur für
Geschäfte bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von
5.000,-- DM beim 1. Kassier und bis 500,-- DM beim
Protokollführer im Einzelfall.
Für Geschäfte, die die in den Sätzen 3 und 4 genannten
Höchstbeträge überschreiten, ist der Vorstand nur mit
Zustimmung des nach dieser Satzung zur Entscheidung
zuständigen Organes für dieses Geschäft
vertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Eichwald, Jörg, Mühlheim, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Hirsch, Holger, Mühlheim, *XX.XX.XXXX
Protokollführerin:
Seifritz, Martina, Mühlheim, *XX.XX.XXXX
1. Kassier:
Dölle, Susan, Mühlheim/D., *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 07.01.1994 mit Änderung; zuletzt geändert am
15.01.2010.
a)
20.04.2015
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.04.2015.
Tag der ersten Eintragung:
15.02.1994
2a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Stadtkapelle Mühlheim e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassier und
dem Protokollführer.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes nach außen
gegenüber Dritten wird in der Weise eingeschränkt, dass
der Vorstand Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte nur mit Zustimmung der Hauptversammlung
kaufen, verkaufen oder belasten kann.

Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind je
einzelvertretungsberechtigt. Diese Vertretungsmacht
nach außen gegenüber Dritten gilt jedoch nur für alle
Geschäfte bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von
5.000,00 EUR im Einzelfall.

Der 1. Kassier und der Protokollführer sind ebenfalls je
einzelvertretungsberechtigt, jedoch gilt hier die
Vertretungsmacht nach außen gegenüber Dritten nur für
Geschäfte bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von
2.500,00 EUR beim 1. Kassier und bis 250,00 EUR beim
Protokollführer im Einzelfall.

Für Geschäfte, die die genannten Höchstbeträge
überschreiten, ist der Vorstand nur mit Zustimmung des
nach dieser Satzung zur Entscheidung zuständigen
Organes für dieses Geschäft vertretungsberechtigt.

b)
Bestellt als
Protokollführerin:
Prior, Nina, Mühlheim an der Donau, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Kassier:
Maier, Martin, Mühlheim an der Donau, *XX.XX.XXXX

Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt bei
2. Vorsitzender:
Hirsch, Holger, Mühlheim an der Donau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Kassier:
Dölle, Susan, Mühlheim/D., *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Protokollführerin:
Seifritz, Martina, Mühlheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Protokollführer:
Scheunemann, Oliver, Stockach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz des Vereins), § 2 (Aufgabe und Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit), § 3
(Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 5 (Ehrenmitgliedschaft), § 8
(Vereinsausschuß), § 9 (Vorstand) und § 18 (Inkrafttreten) beschlossen und § 15
(Voraussetzungen für Online-Sitzungen und -Versammlungen) neu eingefügt. Die
Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen verschiebt sich entsprechend.
a)
10.06.2024
Kramer

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 132
3b)
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Prior, Nina, Mühlheim an der Donau, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Protokollführerin:
Milkau, Diana, Mühlheim an der Donau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Hirsch, Holger, Mühlheim an der Donau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Protokollführerin:
Prior, Nina, Mühlheim an der Donau, *XX.XX.XXXX
a)
11.09.2024
Kramer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.