Handelsregister · VR 904

Chronologischer Auszug

Stadtkapelle Langenzenn e.V. · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtkapelle Langenzenn e.V.

b)
Langenzenn
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Erste Vorsitzende:
Engelstädter, Claudia, Zahnarzthelferin, Langenzenn
Zweiter Vorsitzender:
Brunner, Klaus, Bankkaufmann, Langenzenn
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 05.04.1990 zuletzt geändert am 18.05.1990

b)
Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich vertreten durch den 1. und den 2.
Vorsitzenden.
a)
07.10.2002
Haußner

b)
Tag der ersten Eintragung:
29.05.1990.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 5 ff So.
2b)
Ausgeschieden:
Erste Vorsitzende:
Engelstädter, Claudia, Zahnarzthelferin, Langenzenn
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Brunner, Klaus, Bankkaufmann, Langenzenn
Gewählt:
Erste Vorsitzende:
Scheiring, Monika, Langenzenn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Zweiter Vorsitzender:
Sandner, Thomas, Langenzenn, *XX.XX.XXXX
a)
30.04.2012
Peters
3b)
Ausgeschieden:
Erste Vorsitzende:
Scheiring, Monika, Langenzenn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Erster Vorsitzender:
Scheuerer, Markus, Veitsbronn, *XX.XX.XXXX
a)
08.06.2018
Peters
4b)
Von Amts wegen berichtigt:
Erster Vorsitzender:
Sandner, Thomas, Langenzenn, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Scheuerer, Markus, Veitsbronn, *XX.XX.XXXX
a)
18.06.2018
Peters
5b)
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Scheuerer, Markus, Veitsbronn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Zweiter Vorsitzender:
Winderlich, Stefan, Veitsbronn, *XX.XX.XXXX
a)
10.05.2022
Peters

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.