Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier gleichberechtigten Vorständen der Fachbereiche Finanzen, Musik, Öffentlichkeit und Organisation. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 1.500 EUR verpflichten, bedürfen der Unterschrift von mindestens zwei Vorständen. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 2.500,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Insoweit ist die Vertretungsmacht beschränkt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Moser
Lahr
Vorstand
Marion Haid
Friesenheim
Vorstand
Christiane Brucker
Lahr
Vorstand
Ralph Held
Lahr
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 12.02.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Ehrungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Hauptversammlung), § 13 (Vorstand), § 14 (Gesamtvorstand), § 16 (Vorstandssitzung) und § 25 (Auflösung des Vereins) beschlossen. Zudem wurde ein Vorspann eingefügt.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 07.06.1929
Satzung S. 393
Neufassung der Satzung: Band II, AS 13 ff.
Geänderte Satzung: AS 151 ff.
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