Handelsregister · HRA 3987
Chronologischer Auszug
Stadthallen Wetzlar · Amtsgericht Wetzlar
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadthallen Wetzlar b) Wetzlar c) Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen Gemeinschaftseinrichtungen und die Standortwerbung für Wetzlar einschließlich damit verbundener Investitionen sowie das Halten von Geschäftsanteilen, die mittelbar oder unmittelbar den Zwecken des Eigenbetriebs förderlich sind. | a) Der Eigenvertrieb wird vertreten durch den Oberbürgermeister oder seinen allgemeinen Vertreter sowie einem weiteren Mitglied des Magistrats. Im übrigen vertritt die Betriebsleitung in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebs. b) Stadtrat: Thielmann, Manfred, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Betriebsleiter: Hess, Friedrich-Rolf, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Oberbürgermeister: Dette, Wolfram, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Bürgermeister: Breidsprecher, Klaus, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Stadtrat: Beck, Achim, Wetzlar, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Wetzlar Satzung vom 13.11.1990 zuletzt geändert am 30.03.1995 | a) 02.07.2002 Drescher b) Tag der ersten Eintragung: 21.03.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Der Betriebsleiter vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Die Vertretungsmacht des Betriebsleiters ist auf die Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne der Satzung und des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes beschränkt. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Stadt verpflichtet werden soll bedürfen der Schriftform ; im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von dem Betriebsleiter abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Stellvertreter sowie einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel versehen sind. b) Nicht mehr Stadtrat: Thielmann, Manfred, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Oberbürgermeister: Dette, Wolfram, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Bürgermeister: Breidsprecher, Klaus, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stadtrat: Beck, Achim, Wetzlar, *XX.XX.XXXX | a) 07.07.2008 Kaiser | |||
| 3 | b) Bestellt als Betriebsleiter: Röming, Claus, Wetzlar, *XX.XX.XXXX | a) 12.08.2020 Kaiser b) Fall 3 | |||
| 4 | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Hess, Friedrich-Rolf, Wetzlar, *XX.XX.XXXX | a) 12.08.2020 Kaiser b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.