Handelsregister · HRA 3987

Chronologischer Auszug

Stadthallen Wetzlar · Amtsgericht Wetzlar

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadthallen Wetzlar

b)
Wetzlar

c)
Verwaltung und Bewirtschaftung der
städtischen Gemeinschaftseinrichtungen und
die Standortwerbung für Wetzlar einschließlich
damit verbundener Investitionen sowie das
Halten von Geschäftsanteilen, die mittelbar
oder unmittelbar den Zwecken des
Eigenbetriebs förderlich sind.
a)
Der Eigenvertrieb wird vertreten durch den
Oberbürgermeister oder seinen allgemeinen Vertreter
sowie einem weiteren Mitglied des Magistrats. Im
übrigen vertritt die Betriebsleitung in allen
Angelegenheiten des Eigenbetriebs.

b)
Stadtrat:
Thielmann, Manfred, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
Betriebsleiter:
Hess, Friedrich-Rolf, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
Oberbürgermeister:
Dette, Wolfram, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
Bürgermeister:
Breidsprecher, Klaus, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
Stadtrat:
Beck, Achim, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt Wetzlar
Satzung vom 13.11.1990 zuletzt geändert am 30.03.1995
a)
02.07.2002
Drescher

b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.03.2001
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt, nun:
Der Betriebsleiter vertritt die Stadt in den
Angelegenheiten des Eigenbetriebes.
Die Vertretungsmacht des Betriebsleiters ist auf die
Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne
der Satzung und des Hessischen
Eigenbetriebsgesetzes beschränkt.
Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes,
durch die die Stadt verpflichtet werden soll bedürfen
der Schriftform ; im Rahmen der laufenden
Betriebsführung werden sie von dem Betriebsleiter
abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich,
wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen
Stellvertreter sowie einem weiteren Mitglied des
Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem
Dienstsiegel versehen sind.

b)
Nicht mehr
Stadtrat:
Thielmann, Manfred, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Oberbürgermeister:
Dette, Wolfram, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Bürgermeister:
Breidsprecher, Klaus, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stadtrat:
Beck, Achim, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
a)
07.07.2008
Kaiser
3b)
Bestellt als
Betriebsleiter:
Röming, Claus, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
a)
12.08.2020
Kaiser

b)
Fall 3
4b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Hess, Friedrich-Rolf, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
a)
12.08.2020
Kaiser

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.