Vertretungsberechtigt sind der Verbandsvorsitzende und der Stellvertreter. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karlheinz Gremm
Mannheim
Vorstand
Andreas Karl-Friedrich Spatz
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.08.1997 zuletzt geändert am 14.11.1998
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Rechtsstellung), § 2 (Aufgaben und Zweck) , § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Verbandsorgane), § 8 (Verbandsversammlung), § 9 (Aufgaben der Verbandsversammlung), § 10 (Verbandsausschuß), § 11 (Aufgaben des Verbandsausschusses), § 12 Verbandsvorstand), § 13 (Aufgaben des Verbandsvorstandes), § 14 (Schriftführer, Fachgebietsleiter Kassenwesen, weitere Fachgebietsleiter, Kassenprüfer), § 15 (Kassenwesen), § 16 (Mitgliedsbeiträge) und § 17 (Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2022 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2023 hat mit Änderung vom 23.02.2025 die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.12.2005.