Stadtentwässerung Kaiserslautern - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Kaiserslautern (STE-AöR)
Rechtsform
sonstige juristische Person, die im Handelsregister Abteilung A eingetragen ist (Auffangtatbestand Justiz)
Sitz
Kaiserslautern
Geschäftsanschrift
Blechhammerweg 50, 67659 Kaiserslautern
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRA 30529
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Letzte Eintragung
07.05.2025
Abrufstand
30.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Anstalt ist - das Abwasser (Schmutz-, Niederschlags- und sonstiges zusammen mit Schmutz- oder Niederschlagswasser in Abwasserbeseitigungsanlagen abfließendes Wasser (Fremdwasser)) sowie sonstiges in gesonderten Kanälen zur Vermeidung von Fremdwasser eingeleitetes Wasser von den im Gebiet der Stadt Kaiserslautern gelegenen Grundstücken abzuleiten und ordnungsgemäss zu beseitigen; - das Abwasser von den in Teilgebieten des Landkreises Kaiserslautern gelegenen Grundstücken abzuleiten und unschädlich zu beseitigen; sowie diese Teilgebiete ebenfalls an die Zentralkläranlage angeschlosen sind; - das Einsammeln, Abfahren, Aufbereiten und Verwerten von Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen, Abwasser aus Abwassergruben sowie die Annahme und Verwertung von sonstigem Schlamm; - die Wahrnehmung der technischen und kaufmännischen Betriebsführung für Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Einrichtungen der Stadt, soweit sie die Stadt hiermit beauftragt und für weitere Kommunen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist für Geschäfte mit Beteiligungsgesellschaften der Stadt Kaiserslautern befugt, im Namen der Anstalt mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörg Zimmermann
Kaiserslautern
Prokurist(in)
Michael Krauß
Ramstein-Miesenbach
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung
Satzung vom 03.11.2014
Die Anstaltssatzung wurde mit Beschluss vom 04.05.2015 in § 14 (Öffentliche Bekanntmachung) und mit Beschluss vom 06.11.17 in § 6 (Der Vorstand) geändert.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.