Handelsregister · HRA 4907 HL

Chronologischer Auszug

Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe

b)
Lauenburg

c)
(1) Aufgaben des Kommunalunternehmens im eigenen Namen
und in eigener Verantwortung
sind:
a) die Stadtentwässerung einschließlich der hierzu gehörenden
Vermögensverwaltung
b) die Führung des Bauhofes mit
seinen Serviceleistungen für das
Kommunalunternehmen und für
andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe und
c) die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gas, Wärme
und Wasser sowie die Hafenwirtschaft und der Betrieb des Freibades am Kuhgrund.
Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der
Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften,
Unternehmensgemeinschaften und
die Errichtung, Betriebsführung
und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben. Zur Förderung ihrer Aufgaben kann sich die Anstalt an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem eigenen
Anstaltszweck dient.
(2) Das Kommunalunternehmen
kann die in Absatz 1 bezeichneten
Aufgaben nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden
wahrnehmen oder mit ihnen bei
den entsprechenden Aufgaben zusammenarbeiten.
(3) Das Kommunalunternehmen
ist berechtigt, anstelle der Stadt
Lauenburg/Elbe Satzungen für das
übertragene Aufgabengebiet zu
erlassen und unter den Voraussetzungen des § 17 GO durch Satzungen einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen.
(4) Das Kommunalunternehmen
kann Beamtinnen und Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit sie
hoheitliche Befugnisse ausüben.
(5) Das Kommunalunternehmen
kann weitere Aufgaben wahrnehmen, wenn sie ihm durch besonderen Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Lauenburg/Elbe
übertragen werden.
a)
Der Vorstand besteht aus bis zu zwei
Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied
ist alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorstand:

1.
Heuer, Harald, *XX.XX.XXXX, Echem

Vorstand:

2.
Nieberg, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Lauenburg
1.
Schubert, Mona, *XX.XX.XXXX, Wiebendorf

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen

2.
Eitelbach, Ingo, *XX.XX.XXXX, Lübeck

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen

3.
Venz, Martina, *XX.XX.XXXX, Lüneburg

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
a)
Anstalt öffentlichen Rechts

Satzung vom 27.12.2004
a)
26.10.2006
Eiserbeck
b)
Satzung Bl. 9 ff.
SB
24.
Lühr, Henning, *XX.XX.XXXX, Buchhorst

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
a)
15.11.2006
Bender
3a)
Durch Beschluss vom 28.09.2005 wurde die Satzung in
den §§ 4 (Vorstand) und 5 (Verwaltungsrat) geändert.
a)
05.04.2007
Bender
4b)
Nicht mehr Vorstand:
1. Heuer, Harald
Nicht mehr Vorstand:
2. Nieberg, Reinhard

Vorstand:
3.
Schöttler, Joachim, *XX.XX.XXXX, Bad
Schwartau
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
31.10.2007
Dammann
5Nicht mehr Prokurist:

2. Eitelbach, Ingo
a)
05.12.2007
Dammann
6c)
(1) Das Kommunalunternehmen
nimmt im eigenen Namen und in
eigener Verantwortung folgende
ihm übertragene Aufgaben wahr
a) Die Aufgabe der öffentlichen
Abwasserbeseitigung gemäß
den entsprechenden gesetzlichen
Vorschriften in der Stadt Lauenburg/Elbe einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung (das Sammeln, den Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen
bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der
Abwasseranlagen einschließlich
der Zentralkläranlagen und die
laufende Verwaltung und Planung
sowie Unterhaltung und Betrieb
der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung). Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Satzungen für
dieses Aufgabengebiet zu erlassen
und nach Maßgabe des § 17 GO
Schleswig-Holstein hierdurch einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen anzuordnen. Die Satzungsbefugnis ist hierbei auf das Gebiet der Stadt Lauenburg/Elbe beschränkt. Diese Befugnis schließt
das Recht ein, nach Maßgabe des
Kommunalabgabengesetzes für
Schleswig-Holstein Gebühren,
Beiträge und Entgelte für diese
Aufgabe im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung festzusetzen,
zu erheben und zu vollstrecken.
Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wird für einen Zeitraum von
15 Jahren übertragen. Die Übertragung kann jederzeit durch die
Stadt Lauenburg/Elbe widerrufen
werden;
b) die Führung des Bauhofes mit
seinen Serviceleistungen für das
Kommunalunternehmen und für
andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe, insbesondere die Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen
Straßen, Wege und Platze nebst
Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen;
c) die Hafenwirtschaft im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe;
d) den Betrieb des Freibades
am Kuhgrund der Stadt Lauenburg/Elbe;
e) die möglichst preisgünstige
und sichere Versorgung der Bevölkerung vornehmlich im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe
mit Elektrizität, Gas, Wärme und
Wasser (Versorgungsbereich);
f) das Halten und Verwalten der
Geschäftsanteile an der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH und an
der Stadtwerke Boizenburg/Elbe
GmbH.
(2) Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der
Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften,
Unternehmensgemeinschaften und
die Errichtung, Betriebsführung
und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben
des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen einschließlich
des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen.
(3) Das Kommunalunternehmen
kann die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben, soweit
rechtlich zulässig, auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder
mit ihnen bei den entsprechenden
Aufgaben zusammenarbeiten.
(4) Das Kommunalunternehmen
kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dieses dem
Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung
der Anstalt auf einen bestimmten
Betrag begrenzt ist.
(5) Das Kommunalunternehmen
kann die Aufgaben - soweit gesetzlich zulässig - auf andere Gesellschaften, an denen sie beteiligt
ist, übertragen oder überlassen (z.
B. im Rahmen von Betriebspachtoder Geschäftsbesorgungsverträgen) oder Dritte mit der Betriebsführung beauftragen.
a)
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied.
a)
Durch Beschluss vom 04.02.2008 wurde die Satzung
neu gefasst.
a)
16.06.2008
Bender
7b)
Mit der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH mit Sitz in
Lauenburg (Amtsgericht Lübeck HRB 7883 HL) als
Pächterin ist am 17.12.2007 ein Betriebspachtvertrag
geschlossen. Wegen des weitergehenden Inhalts wird
auf den genannten Vertrag Bezug genommen.
a)
16.09.2008
Bender
8b)
Geschäftsanschrift:
Hamburger Str. 9-11, 21481 Lauenburg
a)
24.02.2010
Weidemann
9a)
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 18.04.2011
wurde die Satzung in § 2 (Stammkapital) geändert. Auf
die bei dem Gericht eingereichten Unterlagen wird gemäß § 34 II HGB insoweit Bezug genommen.
a)
09.08.2011
Hoppe
10b)
Der Pachtvertrag mit der Pächterin Versorgungsbetriebe Elbe GmbH mit Sitz in Lauenburg (Amtsgericht Lübeck HRB 7883 HL) vom 17.12.1007 ist aufgrund Vertrag vom 27.03.2013 beendet.
a)
26.08.2013
Bender
11c)
(1) Das Kommunalunternehmen
nimmt im eigenen Namen und in
eigener Verantwortung folgende
ihm übertragene Aufgaben wahr
a) Die Aufgabe der öffentlichen
Abwasserbeseitigung gemäß
den entsprechenden gesetzlichen
Vorschriften in der Stadt Lauenburg/Elbe einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung (das Sammeln, den Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen
bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der
Abwasseranlagen einschließlich
der Zentralkläranlagen und die
laufende Verwaltung und Planung
sowie Unterhaltung und Betrieb
der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung). Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Satzungen für
dieses Aufgabengebiet zu erlassen
und nach Maßgabe des § 17 GO
Schleswig-Holstein hierdurch einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen anzuordnen. Die Satzungsbefugnis ist hierbei auf das Gebiet der Stadt Lauenburg/Elbe beschränkt. Diese Befugnis schließt
das Recht ein, nach Maßgabe des
Kommunalabgabengesetzes für
Schleswig-Holstein Gebühren,
Beiträge und Entgelte für diese
Aufgabe im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung festzusetzen,
zu erheben und zu vollstrecken.
Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wird für einen Zeitraum von
15 Jahren übertragen. Die Übertragung kann jederzeit durch die
Stadt Lauenburg/Elbe widerrufen
werden;
b) die Führung des Bauhofes mit
seinen Serviceleistungen für das
Kommunalunternehmen und für
andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe, insbesondere die Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen
Straßen, Wege und Platze nebst
Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen;
c) die Hafenwirtschaft im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe;
d) den Betrieb des Freibades
am Kuhgrund der Stadt Lauenburg/Elbe;
e) die möglichst preisgünstige
und sichere Versorgung der Bevölkerung vornehmlich im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe
mit Elektrizität, Gas, Wärme und
Wasser (Versorgungsbereich);
f) das Halten und Verwalten der
Geschäftsanteile an der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH und an
der Stadtwerke Boizenburg/Elbe
GmbH.
g) Die Verbesserung der räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Lauenburg/Elbe durch Entwicklung und
Förderung von Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
(Wirtschaftsförderung).
(2) Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der
Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften,
Unternehmensgemeinschaften und
die Errichtung, Betriebsführung
und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben
des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen einschließlich
des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen.
(3) Das Kommunalunternehmen
kann die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben, soweit
rechtlich zulässig, auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder
mit ihnen bei den entsprechenden
Aufgaben zusammenarbeiten.
(4) Das Kommunalunternehmen
kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dieses dem
Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung
der Anstalt auf einen bestimmten
Betrag begrenzt ist.
(5) Das Kommunalunternehmen
kann die Aufgaben - soweit gesetzlich zulässig - auf andere Gesellschaften, an denen sie beteiligt
ist, übertragen oder überlassen (z.
B. im Rahmen von Betriebspachtoder Geschäftsbesorgungsverträgen) oder Dritte mit der Betriebsführung beauftragen.
a)
Der Vorstand besteht aus einem oder
mehreren Vorstandsmitgliedern. Die
Vorstandsmitglieder sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorstand:
4.
Burmester, Thomas, *XX.XX.XXXX,
Lauenburg/Elbe

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 10.09.2013
wurde die Satzung insgesamt neu gefasst.Insbesonders
wurden die §§ 3 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) und 6 (Vorstand) geändert.
a)
12.12.2013
Bender
12c)
(1) Das Kommunalunternehmen
nimmt im eigenen Namen und in
eigener Verantwortung folgende
ihm übertragene Aufgaben wahr
a) Die Aufgabe der öffentlichen
Abwasserbeseitigung gemäß
den entsprechenden gesetzlichen
Vorschriften in der Stadt Lauenburg/Elbe einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung (das Sammeln, den Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen
bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der
Abwasseranlagen einschließlich
der Zentralkläranlagen und die
laufende Verwaltung und Planung
sowie Unterhaltung und Betrieb
der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung). Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Satzungen für
dieses Aufgabengebiet zu erlassen
und nach Maßgabe des § 17 GO
Schleswig-Holstein hierdurch einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen anzuordnen. Die Satzungsbefugnis ist hierbei auf das Gebiet der Stadt Lauenburg/Elbe beschränkt. Diese Befugnis schließt
das Recht ein, nach Maßgabe des
Kommunalabgabengesetzes für
Schleswig-Holstein Gebühren,
Beiträge und Entgelte für diese
Aufgabe im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung festzusetzen,
zu erheben und zu vollstrecken.
Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wird für einen Zeitraum von
15 Jahren übertragen. Die Übertragung kann jederzeit durch die
Stadt Lauenburg/Elbe widerrufen
werden;
b) die Führung des Bauhofes mit
seinen Serviceleistungen für das
Kommunalunternehmen und für
andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe, insbesondere die Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen
Straßen, Wege und Platze nebst
Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen;
c) die Hafenwirtschaft im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe;
d) den Betrieb des Freibades
am Kuhgrund der Stadt Lauenburg/Elbe;
e) die möglichst preisgünstige
und sichere Versorgung der Bevölkerung vornehmlich im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe
mit Elektrizität, Gas, Wärme und
Wasser (Versorgungsbereich);
f) das Halten und Verwalten der
Geschäftsanteile an der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH und an
der Stadtwerke Boizenburg/Elbe
GmbH.
g) Die Verbesserung der räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Lauenburg/Elbe durch Entwicklung
und Förderung von Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen und durch die Förderung des
Wohnungsbaus (Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderung).
(2) Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der
Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften,
Unternehmensgemeinschaften und
die Errichtung, Betriebsführung
und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben
des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen einschließlich
des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen.
(3) Das Kommunalunternehmen
kann die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben, soweit
rechtlich zulässig, auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder
mit ihnen bei den entsprechenden
Aufgaben zusammenarbeiten.
(4) Das Kommunalunternehmen
kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dieses dem
Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung
der Anstalt auf einen bestimmten
Betrag begrenzt ist.
(5) Das Kommunalunternehmen
kann die Aufgaben - soweit gesetzlich zulässig - auf andere Gesellschaften, an denen sie beteiligt
ist, übertragen oder überlassen (z.
B. im Rahmen von Betriebspachtoder Geschäftsbesorgungsverträgen) oder Dritte mit der Betriebsführung beauftragen.
a)
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 23.09.2014
wurde die Satung in § 3 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) geändert.
a)
07.01.2015
Bender
13Änderung zu Nr. 1:

nunmehr

Schubert, Mona, geb. Altmann,
*XX.XX.XXXX, Wiebendorf

Einzelprokura

Nicht mehr Prokurist:
3. Venz, Martina

Nicht mehr Prokurist:

4. Lühr, Henning
a)
19.01.2016
Bender
14a)
Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 28.11.2018
wurde die Satzung in § 3 (Gegenstand des Kommunalunternehmens), § 5 (Organe, Veröffentlichungspflichten), § 6 (Vorstand) und § (Verwaltungsrat) geändert.
a)
10.07.2019
Möller
155.
Krakow, Andrea, geb. Kuhwald,
*XX.XX.XXXX, Hagenow

Einzelprokura

6.
Mischke, Daniela, *XX.XX.XXXX, Hagenow

Einzelprokura
a)
28.10.2024
Bender

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.