Handelsregister · HRA 4907 HL
Chronologischer Auszug
Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe · Amtsgericht Lübeck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe b) Lauenburg c) (1) Aufgaben des Kommunalunternehmens im eigenen Namen und in eigener Verantwortung sind: a) die Stadtentwässerung einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung b) die Führung des Bauhofes mit seinen Serviceleistungen für das Kommunalunternehmen und für andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe und c) die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie die Hafenwirtschaft und der Betrieb des Freibades am Kuhgrund. Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben. Zur Förderung ihrer Aufgaben kann sich die Anstalt an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem eigenen Anstaltszweck dient. (2) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder mit ihnen bei den entsprechenden Aufgaben zusammenarbeiten. (3) Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstelle der Stadt Lauenburg/Elbe Satzungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen und unter den Voraussetzungen des § 17 GO durch Satzungen einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen. (4) Das Kommunalunternehmen kann Beamtinnen und Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse ausüben. (5) Das Kommunalunternehmen kann weitere Aufgaben wahrnehmen, wenn sie ihm durch besonderen Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Lauenburg/Elbe übertragen werden. | a) Der Vorstand besteht aus bis zu zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. b) Vorstand: 1. Heuer, Harald, *XX.XX.XXXX, Echem Vorstand: 2. Nieberg, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Lauenburg | 1. Schubert, Mona, *XX.XX.XXXX, Wiebendorf Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen 2. Eitelbach, Ingo, *XX.XX.XXXX, Lübeck Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen 3. Venz, Martina, *XX.XX.XXXX, Lüneburg Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen | a) Anstalt öffentlichen Rechts Satzung vom 27.12.2004 | a) 26.10.2006 Eiserbeck b) Satzung Bl. 9 ff. SB |
| 2 | 4. Lühr, Henning, *XX.XX.XXXX, Buchhorst Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen | a) 15.11.2006 Bender | |||
| 3 | a) Durch Beschluss vom 28.09.2005 wurde die Satzung in den §§ 4 (Vorstand) und 5 (Verwaltungsrat) geändert. | a) 05.04.2007 Bender | |||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: 1. Heuer, Harald Nicht mehr Vorstand: 2. Nieberg, Reinhard Vorstand: 3. Schöttler, Joachim, *XX.XX.XXXX, Bad Schwartau mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 31.10.2007 Dammann | |||
| 5 | Nicht mehr Prokurist: 2. Eitelbach, Ingo | a) 05.12.2007 Dammann | |||
| 6 | c) (1) Das Kommunalunternehmen nimmt im eigenen Namen und in eigener Verantwortung folgende ihm übertragene Aufgaben wahr a) Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in der Stadt Lauenburg/Elbe einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung (das Sammeln, den Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der Abwasseranlagen einschließlich der Zentralkläranlagen und die laufende Verwaltung und Planung sowie Unterhaltung und Betrieb der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung). Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Satzungen für dieses Aufgabengebiet zu erlassen und nach Maßgabe des § 17 GO Schleswig-Holstein hierdurch einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen anzuordnen. Die Satzungsbefugnis ist hierbei auf das Gebiet der Stadt Lauenburg/Elbe beschränkt. Diese Befugnis schließt das Recht ein, nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein Gebühren, Beiträge und Entgelte für diese Aufgabe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wird für einen Zeitraum von 15 Jahren übertragen. Die Übertragung kann jederzeit durch die Stadt Lauenburg/Elbe widerrufen werden; b) die Führung des Bauhofes mit seinen Serviceleistungen für das Kommunalunternehmen und für andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe, insbesondere die Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen Straßen, Wege und Platze nebst Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen; c) die Hafenwirtschaft im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe; d) den Betrieb des Freibades am Kuhgrund der Stadt Lauenburg/Elbe; e) die möglichst preisgünstige und sichere Versorgung der Bevölkerung vornehmlich im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser (Versorgungsbereich); f) das Halten und Verwalten der Geschäftsanteile an der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH und an der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH. (2) Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. (3) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben, soweit rechtlich zulässig, auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder mit ihnen bei den entsprechenden Aufgaben zusammenarbeiten. (4) Das Kommunalunternehmen kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dieses dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. (5) Das Kommunalunternehmen kann die Aufgaben - soweit gesetzlich zulässig - auf andere Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, übertragen oder überlassen (z. B. im Rahmen von Betriebspachtoder Geschäftsbesorgungsverträgen) oder Dritte mit der Betriebsführung beauftragen. | a) Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. | a) Durch Beschluss vom 04.02.2008 wurde die Satzung neu gefasst. | a) 16.06.2008 Bender | |
| 7 | b) Mit der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH mit Sitz in Lauenburg (Amtsgericht Lübeck HRB 7883 HL) als Pächterin ist am 17.12.2007 ein Betriebspachtvertrag geschlossen. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag Bezug genommen. | a) 16.09.2008 Bender | |||
| 8 | b) Geschäftsanschrift: Hamburger Str. 9-11, 21481 Lauenburg | a) 24.02.2010 Weidemann | |||
| 9 | a) Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 18.04.2011 wurde die Satzung in § 2 (Stammkapital) geändert. Auf die bei dem Gericht eingereichten Unterlagen wird gemäß § 34 II HGB insoweit Bezug genommen. | a) 09.08.2011 Hoppe | |||
| 10 | b) Der Pachtvertrag mit der Pächterin Versorgungsbetriebe Elbe GmbH mit Sitz in Lauenburg (Amtsgericht Lübeck HRB 7883 HL) vom 17.12.1007 ist aufgrund Vertrag vom 27.03.2013 beendet. | a) 26.08.2013 Bender | |||
| 11 | c) (1) Das Kommunalunternehmen nimmt im eigenen Namen und in eigener Verantwortung folgende ihm übertragene Aufgaben wahr a) Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in der Stadt Lauenburg/Elbe einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung (das Sammeln, den Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der Abwasseranlagen einschließlich der Zentralkläranlagen und die laufende Verwaltung und Planung sowie Unterhaltung und Betrieb der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung). Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Satzungen für dieses Aufgabengebiet zu erlassen und nach Maßgabe des § 17 GO Schleswig-Holstein hierdurch einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen anzuordnen. Die Satzungsbefugnis ist hierbei auf das Gebiet der Stadt Lauenburg/Elbe beschränkt. Diese Befugnis schließt das Recht ein, nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein Gebühren, Beiträge und Entgelte für diese Aufgabe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wird für einen Zeitraum von 15 Jahren übertragen. Die Übertragung kann jederzeit durch die Stadt Lauenburg/Elbe widerrufen werden; b) die Führung des Bauhofes mit seinen Serviceleistungen für das Kommunalunternehmen und für andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe, insbesondere die Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen Straßen, Wege und Platze nebst Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen; c) die Hafenwirtschaft im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe; d) den Betrieb des Freibades am Kuhgrund der Stadt Lauenburg/Elbe; e) die möglichst preisgünstige und sichere Versorgung der Bevölkerung vornehmlich im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser (Versorgungsbereich); f) das Halten und Verwalten der Geschäftsanteile an der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH und an der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH. g) Die Verbesserung der räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Lauenburg/Elbe durch Entwicklung und Förderung von Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (Wirtschaftsförderung). (2) Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. (3) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben, soweit rechtlich zulässig, auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder mit ihnen bei den entsprechenden Aufgaben zusammenarbeiten. (4) Das Kommunalunternehmen kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dieses dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. (5) Das Kommunalunternehmen kann die Aufgaben - soweit gesetzlich zulässig - auf andere Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, übertragen oder überlassen (z. B. im Rahmen von Betriebspachtoder Geschäftsbesorgungsverträgen) oder Dritte mit der Betriebsführung beauftragen. | a) Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. b) Vorstand: 4. Burmester, Thomas, *XX.XX.XXXX, Lauenburg/Elbe mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 10.09.2013 wurde die Satzung insgesamt neu gefasst.Insbesonders wurden die §§ 3 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) und 6 (Vorstand) geändert. | a) 12.12.2013 Bender | |
| 12 | c) (1) Das Kommunalunternehmen nimmt im eigenen Namen und in eigener Verantwortung folgende ihm übertragene Aufgaben wahr a) Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in der Stadt Lauenburg/Elbe einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung (das Sammeln, den Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der Abwasseranlagen einschließlich der Zentralkläranlagen und die laufende Verwaltung und Planung sowie Unterhaltung und Betrieb der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung). Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Satzungen für dieses Aufgabengebiet zu erlassen und nach Maßgabe des § 17 GO Schleswig-Holstein hierdurch einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen anzuordnen. Die Satzungsbefugnis ist hierbei auf das Gebiet der Stadt Lauenburg/Elbe beschränkt. Diese Befugnis schließt das Recht ein, nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein Gebühren, Beiträge und Entgelte für diese Aufgabe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wird für einen Zeitraum von 15 Jahren übertragen. Die Übertragung kann jederzeit durch die Stadt Lauenburg/Elbe widerrufen werden; b) die Führung des Bauhofes mit seinen Serviceleistungen für das Kommunalunternehmen und für andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe, insbesondere die Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen Straßen, Wege und Platze nebst Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen; c) die Hafenwirtschaft im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe; d) den Betrieb des Freibades am Kuhgrund der Stadt Lauenburg/Elbe; e) die möglichst preisgünstige und sichere Versorgung der Bevölkerung vornehmlich im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser (Versorgungsbereich); f) das Halten und Verwalten der Geschäftsanteile an der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH und an der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH. g) Die Verbesserung der räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Lauenburg/Elbe durch Entwicklung und Förderung von Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen und durch die Förderung des Wohnungsbaus (Wirtschafts- und Wohnungsbauförderung). (2) Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. (3) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben, soweit rechtlich zulässig, auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder mit ihnen bei den entsprechenden Aufgaben zusammenarbeiten. (4) Das Kommunalunternehmen kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dieses dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. (5) Das Kommunalunternehmen kann die Aufgaben - soweit gesetzlich zulässig - auf andere Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, übertragen oder überlassen (z. B. im Rahmen von Betriebspachtoder Geschäftsbesorgungsverträgen) oder Dritte mit der Betriebsführung beauftragen. | a) Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 23.09.2014 wurde die Satung in § 3 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) geändert. | a) 07.01.2015 Bender | ||
| 13 | Änderung zu Nr. 1: nunmehr Schubert, Mona, geb. Altmann, *XX.XX.XXXX, Wiebendorf Einzelprokura Nicht mehr Prokurist: 3. Venz, Martina Nicht mehr Prokurist: 4. Lühr, Henning | a) 19.01.2016 Bender | |||
| 14 | a) Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 28.11.2018 wurde die Satzung in § 3 (Gegenstand des Kommunalunternehmens), § 5 (Organe, Veröffentlichungspflichten), § 6 (Vorstand) und § (Verwaltungsrat) geändert. | a) 10.07.2019 Möller | |||
| 15 | 5. Krakow, Andrea, geb. Kuhwald, *XX.XX.XXXX, Hagenow Einzelprokura 6. Mischke, Daniela, *XX.XX.XXXX, Hagenow Einzelprokura | a) 28.10.2024 Bender |
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