die Ausführung von Leistungen insbesondere auf den Gebieten - Abfallentsorgung (Einsammeln und Befördern), - Pflege von Grünflächen und Spielplätzen, - Kanal- und Gewässerunterhaltung, - Straßenreinigung, - Straßenunterhaltung, - Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung, - Bestattungsdienst und Friedhofspflege, - Wartung und Instandsetzung kommunaler Gebäude, - Pflege der Außenanlagen von Kindergärten und Schulen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie ist dabei nicht auf das Gebiet der Stadt Frechen beschränkt, außer in den Bereichen Straßenunterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchung, für die eine Beschränkung nach § 107 GO NW bestimmt ist. Auch im übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hans Peter Wolle
Bergheim
Prokurist(in)
Eva Schulze
Köln
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2004
Die Gesellschafterversammlung hat am 01.06.2004 beschlossen, das Stammkapital um EUR 500.000,00 auf EUR 2.500.000,00 zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 Ziffer 3 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Ausgliederung zur Neugründung des Eigenbetriebs Entsorgungs-, Bau- und Servicebetrieb der Stadt Frechen (EBS) als Gesamtheit auf die Gesellschaft durch die Stadt Frechen als übertragendem Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.06.2004.