Handelsregister · GnR 2688
Chronologischer Auszug
Stadtbaustein eG · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtbaustein eG b) München c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine bezahlbare, gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Eine Anpassung an geänderte Lebensumstände soll durch die Gemeinschaft ermöglicht werden sowie persönliche Entfaltung durch gemeinschaftlich nutzbare Flächen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen. Die Liegenschaften der Genossenschaft sind jeder spekulativen Verwendung dauerhaft zu entziehen. Der Verkauf einzelner Häuser oder Wohnungen ist ausnahmsweise unter sichernden Auflagen und der Zustimmung der Mitgliederversammlung zulässig. Der Verkaufspreis für Bauten, die weiterhin für Wohnzwecke bestimmt sind, soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Anlegekosten und der seit der Erstellung eingetretenen Teuerung stehen. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für die Einräumung eines Erbbaurechts an überbauten Grundstücken. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten. | Keine Nachschusspflicht. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Gramm, Rafael, München, *XX.XX.XXXX Vorstand: Jenney, Sarah, München, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragene Genossenschaft Satzung errichtet am 16.12.2017. | a) 07.06.2018 Sammer | |
| 2 | a) Die Generalversammlung vom 08.07.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 5 (Eintrittsgeld). | a) 03.01.2019 Schubert | ||||
| 3 | b) Bestellt: Vorstand: Meulenkamp, Josephus, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 15.12.2019 mit Nachtrag vom 21.06.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und 21 (Vorstand). | a) 08.10.2020 Schubert | |||
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Gramm, Rafael, München, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Edlmayr, Franz, München, *XX.XX.XXXX Personendaten geändert, nun: Vorstand: Mühlhaus, Sarah, München, *XX.XX.XXXX | a) 30.01.2023 Kiefer | ||||
| 5 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Meulenkamp, Josephus, München, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Kolbeck, Lothar, München, *XX.XX.XXXX | a) 15.10.2025 Schubert |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.