Handelsregister · GnR 2688

Chronologischer Auszug

Stadtbaustein eG · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtbaustein eG

b)
München

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine bezahlbare, gute, sichere und
sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung. Eine Anpassung
an geänderte Lebensumstände soll
durch die Gemeinschaft ermöglicht
werden sowie persönliche Entfaltung
durch gemeinschaftlich nutzbare
Flächen. Die Genossenschaft kann
Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen bewirtschaften,
errichten, erwerben, vermitteln,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Beteiligungen im
Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 der Satzung die
Voraussetzungen. Die Liegenschaften
der Genossenschaft sind jeder
spekulativen Verwendung dauerhaft zu
entziehen. Der Verkauf einzelner Häuser
oder Wohnungen ist ausnahmsweise
unter sichernden Auflagen und der
Zustimmung der Mitgliederversammlung
zulässig. Der Verkaufspreis für Bauten,
die weiterhin für Wohnzwecke bestimmt
sind, soll in einem angemessenen
Verhältnis zu den Anlegekosten und der
seit der Erstellung eingetretenen
Teuerung stehen. Die vorstehenden
Bedingungen gelten sinngemäß auch für
die Einräumung eines Erbbaurechts an
überbauten Grundstücken. Die
Genossenschaft kann
Zweigniederlassungen errichten.
Keine Nachschusspflicht.a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Gramm, Rafael, München, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Jenney, Sarah, München, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragene Genossenschaft
Satzung errichtet am 16.12.2017.
a)
07.06.2018
Sammer
2a)
Die Generalversammlung vom 08.07.2018 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurde: § 5 (Eintrittsgeld).
a)
03.01.2019
Schubert
3b)
Bestellt:
Vorstand:
Meulenkamp, Josephus, München,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 15.12.2019 mit
Nachtrag vom 21.06.2020 hat die Änderung
der Satzung beschlossen. Geändert wurden:
§§ 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben) und 21 (Vorstand).
a)
08.10.2020
Schubert
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Gramm, Rafael, München, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Edlmayr, Franz, München, *XX.XX.XXXX
Personendaten geändert, nun:
Vorstand:
Mühlhaus, Sarah, München,
*XX.XX.XXXX
a)
30.01.2023
Kiefer
5b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Meulenkamp, Josephus, München,
*XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Kolbeck, Lothar, München,
*XX.XX.XXXX
a)
15.10.2025
Schubert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.