Handelsregister · HRA 471201

Chronologischer Auszug

Stadtbau Rottweil · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtbau Rottweil

b)
Rottweil

c)
Gegenstand des Eigenbetriebs ist es im
Rahmen seiner kommunalen
Aufgabenstellung
1. vorrangig eine sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung für breite Schichten der
Bevölkerung sicherzustellen,
2. die kommunale Siedlungspolitik und
Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen,
3. städtebauliche Entwicklungs- und
Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
a)
Der Eigenbetrieb wird durch den Betriebsleiter
vertreten.

b)
Betriebsleiter:
Hauser, Peter, Rottweil, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt Rottweil
Satzung vom 01.10.1993 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt
geändert am 01.12.2000.
a)
26.01.2007
Blum

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
26.01.2007.
Tag der ersten
Eintragung: 20.12.2000
Satzung:
Sonderband
Blatt 3/9
2c)
Gegenstand geändert; nun:
Gegenstand des Eigenbetriebs ist es im
Rahmen seiner kommunalen
Aufgabenstellung 1. vorrangig eine sozial
verantwortbare Wohnversorgung für breite
Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2.
die kommunale Siedlungspolitik und
Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen,
3. städtebauliche Entwicklungs- und
Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Soweit es zur Erfüllung der genannten
Zwecke erforderlich ist, kann der Eigenbetrieb
1. Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen, Eigenheime und
Eigentumswohnungen errichten, betreuen,
bewirtschaften und verwalten, 2.
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden Gewerbebauten,
wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen
bereitstellen, 3. sonstige Geschäfte betreiben,
sofern diese dem Zweck des Eigenbetriebs
dienlich sind. Dem Eigenbetrieb werden
außerdem die Aufgaben nach dem geltenden
Geschäftsverteilungsplan im Bereich
"Liegenschaften" und "Bauverwaltung"
übertragen. Diese Aufgaben erledigt der
Eigenbetrieb als Auftragsangelegenheit für die
Stadt. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über
den städtischen Haushalt.
a)
Am 15.09.2004 wurde die Änderung der Satzung in § 6
(Betriebsausschuss) und am 28.06.2006 wurde die Änderung
der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand des Eigenbetriebs),
5 (Aufgaben der Betriebsleitung), 7 (Aufgaben des
Betriebsausschusses), 8 (Aufgaben des Gemeinderats) und 10
(Personalangelegenheiten) beschlossen.
a)
15.04.2009
Drexler
3c)
Gegenstand geändert; nun:
Gegenstand des Eigenbetriebs ist es, im
Rahmen seiner kommunalen
Aufgabenstellung 1. vorrangig eine sozial
verantwortbare Wohnversorgung für breite
Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2.
die kommunale Siedlungspolitik und
Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen,
3. städtebauliche Entwicklungs- und
Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Soweit es zur Erfüllung der genannten
Zwecke erforderlich ist, kann der Eigenbetrieb
1. Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen, Eigenheime und
Eigentumswohnungen errichten, betreuen,
bewirtschaften und verwalten, 2.
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden Gewerbebauten,
wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen
bereitstellen, 3. sonstige Geschäfte betreiben,
sofern diese dem Zweck des Eigenbetriebs
dienlich sind. Dem Eigenbetrieb werden
Aufgaben nach dem Geschäftsverteilungsplan
der Stadt übertragen. Diese Aufgaben erledigt
der Eigenbetrieb als Auftragsangelegenheit für
die Stadt. Den Umfang der übertragenen
Aufgaben bestimmt der Oberbürgermeister im
Rahmen seines Organisationsrechts nach der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.
Die finanzielle Abwicklung erfolgt über den
städtischen Haushalt.
a)
Am 15.02.2012 wurde die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 3
(Zweck und Gegenstand des Eigenbetriebs) beschlossen.
a)
20.08.2012
Reusch
4b)
Bestellt als
Betriebsleiter:
Fiß, Erik, Rottweil, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Hauser, Peter, Rottweil, *XX.XX.XXXX
a)
Am 21.07.2021 wurde die Änderung der Satzung in § 10
(Personalangelegenheiten), § 11 (Wirtschaftsführung und
Rechnungswesen), § 12 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
09.02.2023
Murmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.