Handelsregister · HRA 471201
Chronologischer Auszug
Stadtbau Rottweil · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtbau Rottweil b) Rottweil c) Gegenstand des Eigenbetriebs ist es im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung 1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen, 3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. | a) Der Eigenbetrieb wird durch den Betriebsleiter vertreten. b) Betriebsleiter: Hauser, Peter, Rottweil, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Rottweil Satzung vom 01.10.1993 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 01.12.2000. | a) 26.01.2007 Blum b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.01.2007. Tag der ersten Eintragung: 20.12.2000 Satzung: Sonderband Blatt 3/9 | |
| 2 | c) Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Eigenbetriebs ist es im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung 1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen, 3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Soweit es zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist, kann der Eigenbetrieb 1. Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, 2. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen, 3. sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Zweck des Eigenbetriebs dienlich sind. Dem Eigenbetrieb werden außerdem die Aufgaben nach dem geltenden Geschäftsverteilungsplan im Bereich "Liegenschaften" und "Bauverwaltung" übertragen. Diese Aufgaben erledigt der Eigenbetrieb als Auftragsangelegenheit für die Stadt. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über den städtischen Haushalt. | a) Am 15.09.2004 wurde die Änderung der Satzung in § 6 (Betriebsausschuss) und am 28.06.2006 wurde die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand des Eigenbetriebs), 5 (Aufgaben der Betriebsleitung), 7 (Aufgaben des Betriebsausschusses), 8 (Aufgaben des Gemeinderats) und 10 (Personalangelegenheiten) beschlossen. | a) 15.04.2009 Drexler | ||
| 3 | c) Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Eigenbetriebs ist es, im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung 1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen, 3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Soweit es zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist, kann der Eigenbetrieb 1. Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, 2. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen, 3. sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Zweck des Eigenbetriebs dienlich sind. Dem Eigenbetrieb werden Aufgaben nach dem Geschäftsverteilungsplan der Stadt übertragen. Diese Aufgaben erledigt der Eigenbetrieb als Auftragsangelegenheit für die Stadt. Den Umfang der übertragenen Aufgaben bestimmt der Oberbürgermeister im Rahmen seines Organisationsrechts nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über den städtischen Haushalt. | a) Am 15.02.2012 wurde die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 3 (Zweck und Gegenstand des Eigenbetriebs) beschlossen. | a) 20.08.2012 Reusch | ||
| 4 | b) Bestellt als Betriebsleiter: Fiß, Erik, Rottweil, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Betriebsleiter: Hauser, Peter, Rottweil, *XX.XX.XXXX | a) Am 21.07.2021 wurde die Änderung der Satzung in § 10 (Personalangelegenheiten), § 11 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen), § 12 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 09.02.2023 Murmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.