Bewirtschaftung, Verwaltung, Betreuung und Errichtung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Die Gesellschaft ist als Sanierungsträger entsprechend Baugesetzbuch tätig. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte einräumen. Bei Bereitstellung von Mietwohnungen sollen in angemessener Weise soziale Belange berücksichtigt werden. Die Gesellschaft kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden- und Gewerbebauten, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Kathrin Klaußnitzer
Freiberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.1990 zuletzt geändert am 18.02.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2019 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: 2 (Gegenstand des Unternehmens).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.09.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 221-234 SB.
Beschlüsse Bl. 244 + 245 SB
Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 8 des historischen Registerblattes. Von Amts wegen eingetragen.
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 15.12.2014 mit der Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. mbH mit dem Sitz in Freiberg (Amtsgericht Chemnitz HRB 6251) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 15.12.2014 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.