Handelsregister · HRB 334121

Registerinformationen

Stadt-Vertriebs-Service-Zustellung von Druckerzeugnissen Heidelberg GmbH · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Stadt-Vertriebs-Service-Zustellung von Druckerzeugnissen Heidelberg GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Heidelberg
Geschäftsanschrift
Hans-Bunte-Straße 18, 69123 Heidelberg
Kapital
50.000,00 DEM

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 334121
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
23.06.2026
Abrufstand
16.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Versendung und die Zustellung von Zeitungen, Illustrierten sowie Prospekten und die Vornahme von anderen damit zusammenhängenden Serviceleistungen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Susanne Kumler

Rauenberg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.08.1990 mit Nachtrag vom 15.01.1991

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.03.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 28.02.1991
  • Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 45 ff.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2026 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.06.2026 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rhein Neckar Post GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 336869) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.